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Rebenstorf

Das zweizeilige Reihendorf ist urkundlich 1298 als Revenstorp belegt. Der Ort lag im Gebiet des Amtes Lüchow (vormals Gft. Lüchow, 1320 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen), das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1591 zur Herrschaft Dannenberg (die 1636 an das Fsm. Wolfenbüttel kam), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).

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Reher

Urkundlich ist der Ort erstmals etwa Mitte des 13. Jh. als Reder nachgewiesen. Das Dorf Reher gehörte zu Burg bzw. Gericht Aerzen in der Gft. Everstein, die 1408 in Besitz der Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg kam. Die Hzg. verpfändeten Gericht bzw. Amt Aerzen 1433 an den Bf. von Hildesheim, der es wiederum weiter verpfändete. Im Zuge der Hildesheimer Stiftsfehde (1519–1523) nahmen die welfischen Hzg. das Amt wieder in Besitz, es zählte nun zum Fsm. Calenberg-Göttingen („Kernlande Hannover“, 1692: Kfsm. Braunschweig-Lüneburg bzw. Kurhannover).

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