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Tündern

Schriftlich ist der Ort erstmals im Jahr 1004 belegt, als der Kg. und spätere Ks. Heinrich II. († 1024) das Kloster Kemnade in seinen Schutz nahm; unter den aufgezählten Besitzungen des Klosters ist auch Tundiriun genannt. Tündern zählte zum Herrschaftsgebiet der Edelherren von Homburg und bildete hier eine eigene Vogtei. 1409 kamen die Homburger Gebiete in den Besitz der welfischen Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg. Seitdem war das Dorf Teil des Amtes Ohsen im Fsm. Calenberg (1495: Fsm. Calenberg-Göttingen, „Kernlande Hannover“, 1692: Kfsm. Braunschweig-Lüneburg bzw. Kurhannover).

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Twielenfleth

Twielenfleth gehört zu den älteren, sächsischen Orten des Alten Landes, die bereits vor der holländischen Kolonisation des 12. Jh. existierten. Urkundlich ist das Dorf erstmal im Jahr 1059 in einer Urkunde des Bremer Ebf. Adalbert I. (amt. 1043–1072) als Tuinunfliet nachgewiesen. Twielenfleth gehörte zum Erzstift Bremen und war Teil der etwa ab 1300 entstandenen Landesgemeinde Altes Land (1361 eigenes Siegel, Umschrift: Sigillum communitates veteris terrae).

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Uehrde

Schriftlich ist das Haufendorf, heute Ortsteil von Osterode, erstmals in einer auf 1105 datierten Urkunde als Utheriche genannt. Zwar handelt es sich dabei um eine Fälschung aus der Mitte des 12. Jh., allerdings lag ihr vermutlich ein Original zugrunde. Das Dorf gehörte möglicherweise den Gf. von Katlenburg, deren Besitz nach 1106, als die Grafenfamilie in männlicher Linie ausgestorben war, an die Welfen kam.

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