LÜNEBURGER KO VON 1643

Kirchen-Ordnung Des Durchleuchtigen Hochwürdigen und Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Friederichen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Postulirten Coadiutorn des Stiffts Ratzeburg Erwehlten Thumb Probsten des Ertzstiffts Bremen etc.: Wie es mit Lehr und Ceremonien auch andern geistlichen Sachen und Verrichtungen in beyden Sr. Fürstl. Gn. Fürstenthümen Braunschweig: Lüneburg Cellischen und Grubenhagischen Theils auch angehörigen Graff: und Herrschafften gehalten werden sol, Lüneburg 1643 [erschienen 1644] (Digitalisat der KO)

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Wustrow

Wustrow gehörte zum Herrschaftsgebiet der Familie von Wustrow, die mit Tidericus de Wustrowe, Lehnsmann der Gf. von Lüchow, 1217 erstmals urkundlich nachweisbar ist.

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Woltersdorf

Woltersdorf, noch im 19. Jh. ein „zweizeiliges langgestrecktes Straßendorf“ ist 1329 als Wolterstorpp belegt. Der Ort lag im Gebiet des Amtes Lüchow (vormals Gft. Lüchow , 1320 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen), das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1591 zur Herrschaft Dannenberg (die 1636 an das Fsm. Wolfenbüttel kam), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).

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