LÜNEBURGER KO VON 1643

Kirchen-Ordnung Des Durchleuchtigen Hochwürdigen und Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Friederichen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Postulirten Coadiutorn des Stiffts Ratzeburg Erwehlten Thumb Probsten des Ertzstiffts Bremen etc.: Wie es mit Lehr und Ceremonien auch andern geistlichen Sachen und Verrichtungen in beyden Sr. Fürstl. Gn. Fürstenthümen Braunschweig: Lüneburg Cellischen und Grubenhagischen Theils auch angehörigen Graff: und Herrschafften gehalten werden sol, Lüneburg 1643 [erschienen 1644] (Digitalisat der KO)

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Küsten

Urkundlich ist der Rundling 1377 als kusten nachgewiesen. Das Dorf lag im Gebiet der Gft. Lüchow, die 1320 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen war. Aus ihr ging das Amt Lüchow hervor, das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1591 zur Herrschaft Dannenberg (die ab 1636 zum Fsm. Wolfenbüttel gehörte), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).

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Langendorf

Das zweizeilige Straßendorf ist urkundlich erstmals 1318 als Langhendorp nachweisbar. Langendorf zählte zum Amt Dannenberg (vormals Gft. Dannenberg, 1303 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen), das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1569 zur Herrschaft Dannenberg (die 1636 an das Fsm. Wolfenbüttel kam), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).

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Lavelsloh

Urkundlich ist Lavelsloh erstmals 1229 als Personenname belegt: B[erno] et Heidolfus de Loveslo, milites (Ritter). In den Hoyaer Lehnregistern (älteste Teile um 1230, überliefert u. a. in einer Abschrift um 1370) ist eine gravescap loveslo belegt, die darüber hinaus nicht nachgewiesen ist – sie war möglicherweise identisch mit oder ein Teil der um 1300 erwähnten cometiam iuxta mindam (Gft. bei Minden), welche die Gf. von Hoya seinerzeit erworben hatten.

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