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Quickborn
Urkundlich ist der Ort erstmals 1323 als Quickborne belegt. In der gleichen Schreibung findet er sich im Lüneburger Lehnregister aus der Zeit zwischen 1330 und 1352. Quickborn zählte zum Amt Dannenberg (vormals Gft. Dannenberg, 1303 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen), das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1569 zur Herrschaft Dannenberg (die 1636 an das Fsm. Wolfenbüttel kam), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).Rabber-Brockhausen
Schriftlich lässt sich Rabber erstmals im Jahr 1033 belegen: Ks. Konrad II. bestätigte urkundlich die Gründung des Stifts St. Martin in Minden und nahm das Stift sowie dessen Besitzungen in seinen Schutz – u. a. in Retbere dimidium mansum (eine halbe Hufe in Rabber).Raddestorf
Schriftlich ist der Ort erstmals als Ratbregtestorpe in einer undatierten Urkunde erwähnt, die zwischen 1221 und 1234 ausgestellt wurde. Der Ort, nahe der Grenze zum Hochstift Minden, gehörte im Spätmittelalter zum Herrschaftsgebiet der Gf. von Hoya und zählte hier zum Amt Stolzenau.Radegast
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Radenbeck
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Ramelsloh
Urkundlich ist der Ort erstmals 937 als Rhamaslahun erwähnt. Bei den vermeintlich älteren Nennungen – 842 als Hromesloa und 864 als Romesloa – handelt es sich um Fälschungen aus der Zeit um 1010.Ramlingen
Die erste schriftliche Erwähnung des Dorfes ist recht spät und findet sich in einem Bericht des Celler Vogtes aus dem Jahr erst 1442, in dem von Einbrüchen in ramelingh bzw. ramlingh die Rede ist.Rätzlingen
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