KEINE KIRCHENORDNUNG

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Großenwörden

Urkundlich ist der Ort erstmals 1255 als villa que dicitur Worthen propre Ostam erwähnt (Dorf, das Worthen genannt wird nahe der Oste). Der Bremer Dompropst Gerhard bestätigte in der Urkunde Schenkungen, die das Kloster Porta Coeli (Himmelpforten) erhalten hatte, u. a. von Ritter Friedrich von Haseldorf († 1284) das Dorf Worthen samt dem Zehnten, anderen Gütern und allen dazugehörigen Rechten.

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Grünendeich

Das frühere Schifferdorf Grünendeich liegt an der Mündung der Lühe in die Elbe. Urkundlich ist es erstmals 1449 als Gronendike erwähnt. Das Dorf entstand in der Gemarkung des 1132/37 bzw. 1257 erstmals genannten Ortes Bardesfleth, der in den Sturmfluten des 14. und 15. Jh. zerstört worden war. Bardesfleth hatte zu den alten sächsischen Siedlungen am Elbufer gezählt, nicht zu den Siedlungen holländischer Kolonisten des 12. Jh.

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Hamelwörden

Urkundlich ist der Ort erstmals als Hamelwerden in einer Liste von Besitzungen des Bremer Domkapitels genannt, die im 11. Jh. zusammengestellt wurde. Das Dorf gehörte zum Erzstift Bremen, dem weltlichen Herrschaftsgebiet des Bremer Erzbischofs, und war Teil des Landes Kehdingen. Die Landesgemeinde, 1274 als universitas nachgewiesen, konnte sich trotz wiederholter militärischer Niederlagen gegen den Erzbischof seine „Autonomie innerhalb des Erzstifts“ auch nach der Mitte des 14. Jh. bewahren; sie wurde erst im frühen 16. Jh. entscheidend beschränkt.

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