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Löwenhagen

Urkundlich ist das Dorf erstmals im Jahr 1278 als Lewenhaghen belegt. Nachweislich seit 1318 war Lowenhagen als Lehen der Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg im Besitz der Familie von Stockhausen, bei denen auch die Gerichtsbarkeit lag (Patrimonialgericht Imbsen). In französischer Zeit zählte Löwenhagen von 1807 bis 1813/14 zum Kanton Dransfeld im Distrikt Göttingen des Leinedepartements im Kgr. Westphalen.

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