BESTEHENDE GEMEINDE

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Hameln, St. Annen

Urkundlich ist das frühere Dorf südlich Hamelns erstmals Mitte des 13. Jh. nachgewiesen: 1247 ist eine Mühle in Wagliste genannt und der Hamelner Schultheiß besaß etwa zur gleichen Zeit zwei Häuser in Wangeliste (als Lehen des Propstes des Hamelner Stifts St. Bonifatius). Im Jahr 1483 wird das Dorf als wüst bezeichnet. Mitte des 19. Jh. bestand Wangelist aus „einige[n] altersgraue[n] Gebäude[n]“.

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Hameln, Zum Heiligen Kreuz

Im Wesentlichen nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstand links der Weser ein neues Wohngebiet der Stadt Hameln. Dieser „Klütbezirk“ leitet seinen Namen vom südwestlich gelegenen Bergwald ab. Kirchlich gehörte das Gebiet zur 1952 wieder gegründeten Münstergemeinde Hameln. Nach der Visitation der Gemeinde im Jahr 1959 hielt LSup. Johannes Schulze (amt. 1957–1969) die Eckpunkte der geplanten weiteren Entwicklung fest: Im Westbezirk links der Weser sollte eine neue Kirchengemeinde entstehen, ebenso im Ortsteil Wangelist.

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Hämelschenburg

Der historische Ortskern Hämelschenburgs liegt südlich der seit dem frühen 14. Jh. belegten Burganlage und entstand „vermutlich durch die Umsiedlung der Bewohner des Dorfes Hermersen vor die Burg“. Die Gf. von Everstein besaßen opidum Hemerschenborch als Lehen des Bf. von Minden, wie aus einem Lehnregister der ersten Hälfte des 14. Jh. hervorgeht. 1408 kam die Burg zusammen mit den übrigen eversteinischen Gütern in den Besitz der welfischen Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg (Fsm. Calenberg, 1495: Fsm. Calenberg-Göttingen, „Kernlande Hannover“, 1692: Kfsm. Braunschweig-Lüneburg bzw. Kurhannover).

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Hamelwörden

Urkundlich ist der Ort erstmals als Hamelwerden in einer Liste von Besitzungen des Bremer Domkapitels genannt, die im 11. Jh. zusammengestellt wurde. Das Dorf gehörte zum Erzstift Bremen, dem weltlichen Herrschaftsgebiet des Bremer Erzbischofs, und war Teil des Landes Kehdingen. Die Landesgemeinde, 1274 als universitas nachgewiesen, konnte sich trotz wiederholter militärischer Niederlagen gegen den Erzbischof seine „Autonomie innerhalb des Erzstifts“ auch nach der Mitte des 14. Jh. bewahren; sie wurde erst im frühen 16. Jh. entscheidend beschränkt.

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