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Meuchefitz

Urkundlich ist das Rundlingsdorf erstmals 1362 als Moychevitze nachgewiesen. Der Ort lag im Gebiet des Amtes Lüchow (vormals Gft. Lüchow, 1320 an die Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg gekommen), das zum welfischen Teilfsm. Lüneburg gehörte, seit 1591 zur Herrschaft Dannenberg (die 1636 an das Fsm. Wolfenbüttel kam), ab 1671 erneut zum Fsm. Lüneburg und ab 1705 zum Kfsm. Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover).

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Midlum

Als Midelhem ist das Straßendorf im Jahr 1219 erstmals urkundlich belegt; es lag in Hatheleria (im Land Hadeln). Das Kirchspiel Midlum umfasste jedoch nicht nur Gebiet auf der Geest, sondern auch in der Marsch, also im Land Wursten; zwischen 1255/56 und 1390 kam das ganze Kirchspiel nach und nach zum Land Wursten (universitas terre wursacie, urkundete 1238 als Landesgemeinde, im späten Mittelalter „faktisch selbständig“).

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Mielenhausen

Schriftlich ist das Dorf erstmals im Jahr 1260 belegt: In der Zeugenliste einer Urkunde ist ein Iohannes de Milenhusen genannt. Die Familie von Mengershausen hatte umfangreichen Besitz in Mielenhausen. Das Dorf gehörte, nachweislich seit 1444, zum Amt Münden im welfischen Teilfsm. Göttingen, das ab 1495 Teil des Fsm. Calenberg-Göttingen war („Kernlande Hannover“, 1692: Kfsm. Braunschweig-Lüneburg bzw. Kurhannover).

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Mittelnkirchen

Für das Kolonisationsgebiet an der Lühe war zunächst die Bezeichnung Lu üblich, die urkundlich erstmals im Jahr 1208 belegt ist: Papst Innozenz III. (amt. 1198–1216) bestätigte dem Kloster Harsefeld u. a. den Besitz des Zehnten in Lu, den es von Ebf. Adalbert II. von Bremen-Hamburg (amt. 1123–1148) erhalten hatte. Die Lühe bildete die Grenze zwischen der Diözese Bremen links sowie der Diözese Verden rechts des Flusses und in Lu bestanden demgemäß zwei Kirchspiele.

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