KEINE KIRCHENORDNUNG

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Twielenfleth

Twielenfleth gehört zu den älteren, sächsischen Orten des Alten Landes, die bereits vor der holländischen Kolonisation des 12. Jh. existierten. Urkundlich ist das Dorf erstmal im Jahr 1059 in einer Urkunde des Bremer Ebf. Adalbert I. (amt. 1043–1072) als Tuinunfliet nachgewiesen. Twielenfleth gehörte zum Erzstift Bremen und war Teil der etwa ab 1300 entstandenen Landesgemeinde Altes Land (1361 eigenes Siegel, Umschrift: Sigillum communitates veteris terrae).

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