KEINE KIRCHENORDNUNG

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Twielenfleth

Twielenfleth gehört zu den älteren, sächsischen Orten des Alten Landes, die bereits vor der holländischen Kolonisation des 12. Jh. existierten. Urkundlich ist das Dorf erstmal im Jahr 1059 in einer Urkunde des Bremer Ebf. Adalbert I. (amt. 1043–1072) als Tuinunfliet nachgewiesen. Twielenfleth gehörte zum Erzstift Bremen und war Teil der etwa ab 1300 entstandenen Landesgemeinde Altes Land (1361 eigenes Siegel, Umschrift: Sigillum communitates veteris terrae).

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Verden, Dom

Angeblich gründete Karl der Große im Jahr 786 das Bistum Verden (loco Fardium vocato super Aleram); die entsprechende Urkunde ist jedoch eine Fälschung des 12. Jh. Urkundlich belegt ist das Bistum erstmals etwa 849, als Kg. Ludwig der Deutsche die Kirche des Bf. Waldgar von Verden in seinen Schutz nahm (Uualdgarius venerabilis episcopus nostram […] ecclesiam episcopii sui […] constructam in loco, qui vocatur Ferdi, super fluvium Halera).

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Verden, St. Andreas

Das Kirchspiel St. Andreas, dessen Kirche kaum 80 Meter südlich des Verdener Doms steht, umfasst die Ortschaften südlich der Innenstadt und nur einen kleinen Teil der Stadt Verden selbst (Burgberg). Im Visitationsbericht 1934 notiert Sup. Heinrich Garrelts: „Die Andreaskirche heisst im Volksmund ‚die Bauernkirche‘, weil die Gemeinde ganz überwiegend Landgemeinde ist.“

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