Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Bredelem wird 1147 als Brethenehim in einer Urkunde des Bf. Bernhard von Hildesheim erstmals erwähnt. Das sich nach dem Ort nennende Geschlecht von Bredenheim scheint Ende des 13. Jh. ausgestorben zu sein.
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Als Ortschaft 1312 erstmals urkundlich erwähnt. Kirche und Pfarre lassen sich bis in vorref. Zeit zurückführen.
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Die Entstehung des Dorfs (seit 1958 amtlich Werlaburgdorf, ab 2013 Ortsteil von Schladen-Werla) ist eng mit der nahegelegenen Königspfalz Werla zu sehen.
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Als villa Durnede 1000 in einer Urkunde Ks. Ottos III. erwähnt; gehörte später zum hildesheimischen Amt Liebenburg und fiel mit diesem nach der Stiftsfehde 1523 an das Hzm. Braunschweig-Wolfenbüttel.
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Dorstadt erscheint erstmals um 1110 mit dem Personennamen Aeicho de Dorstedi. Derselbe erwarb vom Bf. von Hildesheim die bischöfliche Burg in Schladen und begründete dort das Geschlecht der Gf. von Schladen.
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Braunschweigische KO von 1709, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört, Kapellengemeinde
Dorf zwischen Eschershausen und Einbeck. Das Kloster Corvey erhielt 891/1037 eine Hörigenfamilie in Eimen (Ersterwähnung). Im Zuge der Territorialisierung zogen die Edelherren von Homburg die Herrschaft an sich (Obere Börde, Vogtei Homburg).
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Die Ersterwähnung des Ortes ist wegen der Namensgleichheit mit anderen Gemeinden namens Stöckheim nicht sicher zu datieren. Vermutlich ist die früheste Nennung die in der Bestätigungsurkunde Ks. Friedrichs I. für das Kloster Neuwerk 1188.
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Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört, Keine Kirchenordnung
Das Dorf Gronn (1681) oder die Höfe auf dem gron (1684) gehörten zum Patrimonialgericht Schönebeck im Erzstift Bremen, dem weltlichen Territorium der Bremer Erzbischöfe. Die Gerichtsbarkeit lag bei den Besitzern der Burg bzw. des Schlosses Schönebeck.
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Calenberger KO von 1569, Frühere Gemeinde, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Die erste schriftliche Erwähnung des Dorfes findet sich als Riudiun im ältesten Verzeichnis der Schenkungen (Traditionen) an das Kloster Corvey, das auf die Zeit zwischen 826 und 876 datiert wird und in einer Abschrift des 15. Jh. überliefert ist.
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Calenberger KO von 1569, Gemeinde, die nicht mehr zum Gebiet der Landeskirche Hannovers gehört
Schriftlich ist das Dorf bereits im 10. Jh. nachweisbar: In einer Urkunde Ks. Ottos II. aus dem Jahr 973 ist die Heringehuso marcha genannt. In einer Grenzbeschreibung des Bistums Hildesheim, verfasst um 1007, ist das Dorf als Heringgahusun genannt.
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