CALENBERGER KO VON 1569

Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)

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Nettelrede

Das Dorf ist erstmals als Nitelrede in zwei im 12. Jh. gefälschten und auf das Jahr 1022 datierten Urkunden erwähnt, mit denen angeblich Bf. Bernward von Hildesheim (amt. 993–1022) bzw. Ks. Heinrich II. († 1024) die Besitzungen des Hildesheimer Michaelisklosters bestätigten; den Fälschungen lag allerdings eine Vorlage aus dem frühen 11. Jh. zugrunde. Nettelrede gehörte wahrscheinlich zum Go auf der Hamel, der im 13. Jh. vermutlich zum Herrschaftsbereich der Gf. von Hallermund zählte.

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