CALENBERGER KO VON 1569

Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)

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Neersen

Schriftlich ist der Ort vermutlich erstmals im jüngeren Verzeichnis der Schenkungen (Traditionen) an das Kloster Corvey genannt, das auf 986/88 datiert wird: Thiadulf übertrug dem Kloster für seine Schwester Aellan ein Tagewerk in loco qui dicitur Nathireshusun (in dem Ort, der Nathireshusun genannt wird) sowie 50 Morgen und ein Eigengut. Im 13. Jh. gehörte Neersen zum Machtbereich der Gf. von Everstein, später kam das Dorf an die welfischen Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg.

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Nettelrede

Das Dorf ist erstmals als Nitelrede in zwei im 12. Jh. gefälschten und auf das Jahr 1022 datierten Urkunden erwähnt, mit denen angeblich Bf. Bernward von Hildesheim (amt. 993–1022) bzw. Ks. Heinrich II. († 1024) die Besitzungen des Hildesheimer Michaelisklosters bestätigten; den Fälschungen lag allerdings eine Vorlage aus dem frühen 11. Jh. zugrunde. Nettelrede gehörte wahrscheinlich zum Go auf der Hamel, der im 13. Jh. vermutlich zum Herrschaftsbereich der Gf. von Hallermund zählte.

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