LÜNEBURGER KO VON 1643

Kirchen-Ordnung Des Durchleuchtigen Hochwürdigen und Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Friederichen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Postulirten Coadiutorn des Stiffts Ratzeburg Erwehlten Thumb Probsten des Ertzstiffts Bremen etc.: Wie es mit Lehr und Ceremonien auch andern geistlichen Sachen und Verrichtungen in beyden Sr. Fürstl. Gn. Fürstenthümen Braunschweig: Lüneburg Cellischen und Grubenhagischen Theils auch angehörigen Graff: und Herrschafften gehalten werden sol, Lüneburg 1643 [erschienen 1644] (Digitalisat der KO)

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Riede

Urkundlich ist Riede zunächst als Personenname belegt: Unter den Zeugen einer Urkunde des Gf. Moritz I. von Oldenburg aus dem Jahr 1211 sind Volbertus de Ride und Rembertus de Ride genannt. Der Ort selbst ist erstmals in der sogenannten Weserbrückenurkunde belegt, einem Verzeichnis der jährlichen Beiträge, welche die Orte im Bremer Umland zum Unterhalt der dortigen Weserbrücke zu zahlen hatten.

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