CALENBERGER KO VON 1569

Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)

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Steinbrück

An einer steinernen Brücke über die Fuhse ließ Bf. Gerhard von Hildesheim während des letzten Viertels des 14. Jh. eine Burg zum Schutz der nordöstlichen Bistumsgrenze erbauen. Nach Auseinandersetzungen zwischen dem Bf. und dem welfischen Hzg. Friedrich, Fs. von Braunschweig-Wolfenbüttel, einigten sich beide 1393, dass der Buw […] vffe der fteynbrucken in bischöflichem Besitz blieb.

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