Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Osterholz-Scharmbeck, Sprengel Stade
Schriftich ist Schwanewede zuerst als Personenname belegt: In der Zeugenliste einer Urkunde des Bremer Ebf. Hartwing II (amt. 1184–1207) erscheint 1203 ein Borchardus de Svanewede. Die Familie von Schwanewede besaß hier eine Burg, die 1305 von stadtbremischen Truppen zerstört wurde (Wiederaufbau im Vertrag über Beilegung der Fehde ausgeschlossen).
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Bremervörde-Zeven, Sprengel Stade
Schriftlich ist Selsingen erstmals 1219 (oder kurze Zeit später) mit Segebodo et frater eius Adolfus de Selcingen als Herkunftsname belegt. Selsingen lag in dem Gebiet, in dem die Gf. von Stade Herrschaftsrechte ausübten; seit 1063 lag die Oberlehnsherrschaft über die Gft. Stade bei den Ebf. von Bremen.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Bremervörde-Zeven, Sprengel Stade
Schriftlich ist (Groß) Sittensen erstmals in einer undatierten Urkunde aus der Zeit zwischen 1024 und 1028 als Occidentali Checcinhusen erwähnt. Das östlich der Oste gelegen Klein Sittensen ist 1535 als Lutken Sittenßen belegt.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Rotenburg, Sprengel Stade
Urkundlich ist der Ort erstmals im Jahr 1205 als Suthrem belegt. Sottrum gehörte zum weltlichen Territorium der Bf. von Verden, dem Hochstift Verden, und lag im Grenzgebiet zum Hochstift Bremen; der genaue Grenzverlauf blieb ein Streitthema bis hinein in die zweite Hälfte des 18. Jh. Seit dem 16. Jh. war Sottrum Sitz einer Vogtei bzw. Amtsvogtei innerhalb des Amtes Rotenburg.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Wesermünde, Sprengel Stade
Urkundlich ist der Ort erstmals 1267/73 in einem Lehnregister des Klosters Osterholz als Spaden belegt.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Wesermünde, Sprengel Stade
Urkundlich ist Spieka erstmals 1319 als communitas civium in Spic belegt (Gemeinschaft der Einwohner in Spieka). Der Ort gehörte, wie sich 1365 belegen lässt, zum Land Wursten (universitas terre wursacie, urkundete 1238 als Landesgemeinde, im späten Mittelalter „faktisch selbständig“).
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Stade, Sprengel Stade
Durch den Zustrom von Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Stadt Stade von 19.600 Einwohnern im Jahr 1939 auf über 30.000 im Jahr 1958. Die bestehenden kirchlichen Strukturen mit zwei historischen Innenstadtkirchen – St. Wilhadi (alte Bischofskirche) und Ss. Cosmae et Damiani (Bürgerkirche neben dem Rathaus) – waren damit überfordert. 1951 kam P. Curt Georgi (amt. 1951–1967) an die Wilhadikirche und übernahm den Pfarrbezirk südlich der Bahnlinie Hamburg–Cuxhaven.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Stade, Sprengel Stade
Die Dörfer und Einzelhöfe um Stade gehörten ursprünglich zum Kirchspiel der St. Wilhadikirche. Als das Landeskirchenamt Hannover 1947 die erst 1934 gegründete „Vereinigte Kirchengemeinde St. Wilhadi und St. Cosmae-Nicolai“ in Stade wieder aufhob, kam es zu einem Neuzuschnitt der Gemeindegebiete: Haddorf, Hahle, Weißenmoor und Wiepenkathen zählten seither zur KG St. Cosmae-Nicolai. 1948 erhielt die Gemeinde eine dritte Pfarrstelle.
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Bestehende Gemeinde, Keine Kirchenordnung, KK Stade, Sprengel Stade
Schriftlich ist Stade erstmals im Chronicon sive Gesta Saxonum genannt, das Bf. Thietmar von Merseburg (amt. 1009–1018) in den Jahren 1012 bis 1018 verfasste: Thietmar berichtet von einem normannischen Angriff auf Stethu im Jahr 994. Stade war etwa im 8. Jh. als Hafenmarktsiedlung entstanden, wohl im 11. Jh. kam eine erzbischöfliche Siedlung hinzu. Ein archäologisch nachgewiesener Ringwall auf dem Spiegelberg lässt sich auf die Zeit um 1000 datieren.
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Bestehende Gemeinde, Glocken Wiki, Keine Kirchenordnung, KK Stade, Sprengel Stade
Südlich der Hafenmarktsiedlung Stade ließ der Bremer Erzbischof wohl im 11. Jh. auf eigenem Grund eine weitere Siedlung anlegen, der Ks. Konrad II. († 1039) im Jahr 1038 Marktrecht verlieh, einschließlich Münz- und Zollrecht (in loco Stadun nominato in predio ecclesiastico mercatum ex integro construendi, bannum et theloneum nec non etiam monetam). Im Jahr 1063 wurde Ebf. Adalbert I. (amt. 1043–1072) Lehnsherr der Stader Grafen, die ihre Gft. nun als erzbischöfliches Lehen besaßen.
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