LÜNEBURGER KO VON 1643
Kirchen-Ordnung Des Durchleuchtigen Hochwürdigen und Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Friederichen Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg Postulirten Coadiutorn des Stiffts Ratzeburg Erwehlten Thumb Probsten des Ertzstiffts Bremen etc.: Wie es mit Lehr und Ceremonien auch andern geistlichen Sachen und Verrichtungen in beyden Sr. Fürstl. Gn. Fürstenthümen Braunschweig: Lüneburg Cellischen und Grubenhagischen Theils auch angehörigen Graff: und Herrschafften gehalten werden sol, Lüneburg 1643 [erschienen 1644] (Digitalisat der KO)
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Rennau
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Reppenstedt
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Restorf
In der Zeugenliste einer Urkunde der Mgf. von Brandenburg Johann I. († 1266) und Otto III. († 1267), ausgestellt im Jahr 1227, sind neben anderen Johannes, Albertus, Fridericus, Hartmannus, Bruniggus, fratres de Redekestorp genannt.Rethem
Der an der Aller im Südwesten des Heidekreises gelegene Ort ist der namengebende Teil der aus vier Gemeinden bestehenden Samtgemeinde, die an der Grenze zum Kr. Verden liegt.Rethen (Vordorf)
Urkundlich lässt sich der Ort erstmals im Jahre 1301 als Rethene nachweisen. Unweit östlich des Dorfes verlief die Grenze zwischen den Bistümern Hildesheim (dazu gehörte Rethen) und Halberstadt (dazu gehörten Meine und Vordorf).Rethmar
Der Ort wird schriftlich erstmals als Rethmere in einem undatierten Güterverzeichnis erwähnt, das vermutlich Ende des 12. Jh. entstand.Rhode
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