KEINE KIRCHENORDNUNG

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Mittelnkirchen

Für das Kolonisationsgebiet an der Lühe war zunächst die Bezeichnung Lu üblich, die urkundlich erstmals im Jahr 1208 belegt ist: Papst Innozenz III. (amt. 1198–1216) bestätigte dem Kloster Harsefeld u. a. den Besitz des Zehnten in Lu, den es von Ebf. Adalbert II. von Bremen-Hamburg (amt. 1123–1148) erhalten hatte. Die Lühe bildete die Grenze zwischen der Diözese Bremen links sowie der Diözese Verden rechts des Flusses und in Lu bestanden demgemäß zwei Kirchspiele.

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Morsum

Urkundlich ist der Ortsname erstmals im Jahre 1486 als Morsen vel Lerdorpe (Morsum oder Lerdorpe) belegt. Morsum lag im Herrschaftsgebiet der Bremer Erzbischöfe (Vogtei bzw. Amt Thedinghausen des Erzstifts Bremen), aber auch die seit 1202 urkundlich belegten Gf. von Hoya hatten hier in Moerßen „Leutte wonen“, wie es 1583 im Erbregister des Amtes Hoya heißt.

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Neuenkirchen (Altes Land)

Für das Kolonisationsgebiet an der Lühe war zunächst die Bezeichnung Lu üblich, die urkundlich erstmals im Jahr 1208 belegt ist: Papst Innozenz III. (amt. 1198–1216) bestätigte dem Kloster Harsefeld u. a. den Besitz des Zehnten in Lu, den es von Ebf. Adalbert II. von Bremen-Hamburg (amt. 1123–1148) erhalten hatte. Die Lühe bildete die Grenze zwischen der Diözese Bremen links sowie der Diözese Verden rechts des Flusses und in Lu bestanden dementsprechend zwei Kirchspiele.

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