KEINE KIRCHENORDNUNG
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Meyenburg
Der Ortsname ist schriftlich zuerst als Personenname belegt: 1331 erscheint ein Wilkinus de Meynborch in den Zeugenlisten zweier Urkunden. Mit Johan van Werzebe van der Meyenborch de eldere ist die Burg Meyenburg 1380 erstmals urkundlich belegt.Midlum
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Misselwarden
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Mittelnkirchen
Für das Kolonisationsgebiet an der Lühe war zunächst die Bezeichnung Lu üblich, die urkundlich erstmals im Jahr 1208 belegt ist: Papst Innozenz III. (amt. 1198–1216) bestätigte dem Kloster Harsefeld u. a. den Besitz des Zehnten in Lu, den es von Ebf. Adalbert II. von Bremen-Hamburg (amt. 1123–1148) erhalten hatte. Die Lühe bildete die Grenze zwischen der Diözese Bremen links sowie der Diözese Verden rechts des Flusses und in Lu bestanden demgemäß zwei Kirchspiele.Morsum
Urkundlich ist der Ortsname erstmals im Jahre 1486 als Morsen vel Lerdorpe (Morsum oder Lerdorpe) belegt. Morsum lag im Herrschaftsgebiet der Bremer Erzbischöfe (Vogtei bzw. Amt Thedinghausen des Erzstifts Bremen), aber auch die seit 1202 urkundlich belegten Gf. von Hoya hatten hier in Moerßen „Leutte wonen“, wie es 1583 im Erbregister des Amtes Hoya heißt.Mulsum (Kutenholz)
Urkundlich ist der Ort erstmals um 1100 und um 1111/16 als Mulesla belegt. Territorial gehörte Mulsum zum Erzstift Bremen, dem weltlichen Herrschaftsgebiet der Erzbischöfe von Bremen.Mulsum (Wurster Nordseeküste)
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