Frühere Gemeinde | Sprengel Hildesheim-Göttingen, KK Göttingen-Münden (Amtsbereich Münden) | Patrozinium: Aegidius und Blasius (zwei Kirchen) | KO: Calenberger KO von 1569

Orts- und Kirchengeschichte

Die „Ev.-luth. Stadtkirchengemeinde Münden“ gründete sich zum 1. Januar 1974 als Fusion der beiden Gemeinden St. Aegidien und St. Blasien.1 Zum sonntäglichen Gottesdienst versammelte sich die Gemeinde in St. Blasius; in St. Aegidien fanden „die Amtshandlungen, die luth. Messe und etwaige Parallelgottesdienste, z. B. am Konfirmationstage“ statt.2 Die Gemeindearbeit konzentrierte sich im Gemeindehaus am Marktplatz, das die KG 1976 erwerben konnte (Corvinushaus). Zum Bau des geplanten Gemeindezentrums neben dem St. Aegidius-Kindergarten in Neumünden kam es nicht. Im Kontext der Visitation 1976 wies der LSup. des Sprengels Göttingen darauf hin, dass darauf geachtet werden müsse, dass Neumünden, „jenseits der Fulda gelegen, genügend in das Gemeindeleben mit hineingenommen wird“.3 Neben dem Kindergarten St. Aegidius war die Stadt-KG auch Trägerin des Kindergartens St. Blasius.
Im Kontext der Regionalisierung begann Ende der 1990er Jahre eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mündener KG und KapG. Seit November 1997 teilten sich die St. Lukasgemeinde und die Stadtkirchengemeinde ein gemeinsames Pfarramt.4 Die Konfirmandenarbeit gestalteten die Gemeinden seit 2005 gemeinsam und auch die drei Kindergärten kooperierten. Ein Fusionsausschuss bereitete den Zusammenschluss der drei Kirchengemeinden vor.
Im Jahr 2006 gab die Stadtkirchengemeinde die kleinere ihrer beiden mittelalterlichen Kirchen auf: Am Buß- und Bettag 2006 feierte die Gemeinde einen letzten Gottesdienst in der St. Aegidienkirche, dann wurde sie entwidmet. Später verkaufte die Stadt – sie war gutachterlich als Eigentümerin festgestellt worden – das Kirchengebäude. Ab 2010 beherbergte es das Café Aegidius (2018 geschlossen).
Nachdem die KapG Laubach schon 2009 in die Stadtkirchengemeinde eingegliedert worden war, schlossen sich zum 1. Januar 2012 die Stadtkirchengemeinde sowie die Gemeinden St. Lukas und St. Matthäus zusammen und gründeten gemeinsam die neue Stadtkirchengemeinde Münden.5

Pfarrstellen

I: 1974. – II: 1974. – III: 1974. – IV: 1974.

Umfang

Münden (einschließlich Altmünden, Neumünden und Blume; ohne Hermannshagen, Kattenbühl und Königshof). Bonaforth (KapG) und Laubach (bis 2009 KapG).

Aufsichtsbezirk

Mit Gründung der KG 1974 zum KK Münden. – Mit der zweiten bzw. seit 1983 mit der ersten Pfarrstelle war das Amt des Superintendenten des KK Münden verbunden. Zum Kirchenkreis zählten 1989 folgende Gemeinden: Bühren, Dransfeld, Escherode (mit Nienhagen) und Nieste, Gimte-Hilwartshausen, Hedemünden (mit Oberode), Hemeln-Bursfelde, Jühnde und Barlissen, Landwehrhagen, Meensen, Münden, St. Lukas, Münden, St. Matthäus, Münden, Stadt (mit Bonaforth und Laubach), Niemetal, Scheden-Dankelshausen, Speele und Lutterberg, Uschlag und Benterode sowie Wiershausen-Lippoldshausen.

Patronat

Die Pfarrstellen der Gemeinde standen unter dem Patronat der Stadt (Hann.) Münden. Wegen Verbindung mit der Suptur. ruhte bis 1983 das Patronat über Pfarrstelle II; aus dem gleichen Grund ruht seitdem das Patronat über die Pfarrstelle I.

Kirchenbauten

St. Blasius-Kirche. – St. Aegidien-Kirche, 2006 entwidmet. – Kapelle in Bonaforth. – Kapelle in Laubach.

Weitere kirchliche Gebäude

Pfarrhaus Am Feuerteich (Bj. 1938). – Pfarrhaus Kalandstraße (Bj. 1960). – Pfarrhaus Am Knick (Bj. 1974). – Gemeindehaus Corvinushaus, Ziegelstraße (Bj. 1850, erworben 1976). – Gemeindehaus, Am Feuerteich (Bj. 1935).

Friedhof

Alter Friedhof in Neumünden, südwestlich der Innenstadt. Städtischer Friedhof nordöstlich Innenstadt.

Landeskirchliches Archiv Hannover (LkAH)

Siehe Münden, St. Aegidien und Münden, St. Blasien.

Literatur

Siehe Münden, St. Aegidien und Münden, St. Blasien.


Fußnoten

  1. KABl. 1974, S. 59.
  2. LkAH, L 5c, unverz., Münden, Stadtkirchengemeinde, Visitation 1976.
  3. LkAH, L 5c, unverz., Münden, Stadtkirchengemeinde, Visitation 1976.
  4. KABl. 1997, S. 276.
  5. KABl. 2009, S. 68 f.; KABl. 2012, S. 59 f.