Frühere Gemeinde | KapG der KG Lavesloh | Sprengel Hannover, KK Stolzenau-Loccum | Patrozinium: – | KO: Lüneburger KO von 1643

Orts- und Kirchengeschichte

Die 1210 erstmals urkundlich erwähnte1 Schwarmsiedlung auf der Geest nordwestlich von Minden war im Mittelalter mindensches Lehen und gehörte vermutlich zur „Gft. neben Minden“, die um 1215 von den Gf. von Hoya in Besitz genommen wurde. Die Hoheitsrechte blieben allerdings zwischen Hoya und Minden strittig. Mit dem Erlöschen der Gf. von Hoya (1582) fiel Bohnhorst mit dem Amt Stolzenau an die Hzg. von Braunschweig-Lüneburg. 1829 wurde es dem Amt Diepenau und nach dessen Aufhebung 1859 dem Amt Uchte zugelegt, mit dem es 1884 im Kreis Stolzenau aufging. Von 1572 bis 1829 war Bohnhorst Sitz einer Vogtei. – Seit 1974 Ortsteil der Gemeinde Warmsen.
In kirchlicher Beziehung unterstand Bohnhorst der Aufsicht des Archidiakonats von St. Martin in Minden und war von alters her Filial des benachbarten Lavelsloh. Dabei ist der Status (Kirchen- oder KapG) in vorref. Zeit nicht sicher belegt. Jedenfalls bestand schon früh eine durch den Pfarrer von Lavelsloh betreute gottesdienstliche Stätte mit einem abgegrenzten Sprengel, der im 16. Jh. mehrfach in Pfandgeschäften erscheint. 1541 verpfändete Gf. Erich von Hoya die Ksp. Warmsen und Bohnhorst mit Dörfern und Leuten usw. dem Johann von Holle, Drosten zu Uchte. 1572 wurden die beiden Ksp. durch Gf. Otto eingelöst.2 1574 wurden sie den von Horst für eine Bürgschaft als Sicherheitspfand angewiesen. Nach dem Übergang der Landeshoheit an die Welfen ist in den Urkunden von der Pfandschaft nicht mehr die Rede.
Die Kirche/Kapelle wurde wohl Mitte des 19. Jh. abgebrochen und die aus dem 16. Jh. stammende Glocke seither als Schulglocke auf dem Schulgebäude genutzt. Als eine Folge der schon kurz nach dem Ersten Weltkrieg begonnenen, aber erst 1949 beendeten Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung zwischen Kirche und Schule, wurden zum 1. Juli 1949 die Glieder der KG Lavelsloh in der Ortschaft Bohnhorst zu einer KapG Bohnhorst (Aufsichtsbezirk Stolzenau und Kreiskirchenverband Loccum-Stolzenau) zusammengeschlossen.3 Die KapG diente in erster Linie als Rechtträger für den Friedhof und zwei Wiesengrundstücke, aus deren Erträgen das Läuten der Glocke finanziert werden sollte. Die beiden Wiesen wurden später gegen ein unmittelbar neben dem Friedhof gelegenes Grundstück vertauscht.4 Die KapG erhielt das Recht, das Schulhaus zu GD und anderen Gemeindeveranstaltungen zu nutzen. Der beabsichtigte Bau einer Kapelle wurde nicht mehr umgesetzt. Wesentlichen Anteil an der Gründung der KapG hatte P. Bruns (in Lavelsloh 1932–1950, später Sup. in Buer). Nach seinem Weggang nahm der KapV fast zwei Jahrzehnte lang seine Aufgaben nicht mehr wahr. Zwar wurde eine Kapellenkasse geführt, doch reichten die Einnahmen aus der sogenannten „Läutewiese“ nicht aus, um die laufenden Kosten (Wasser- und Bodenverband, Flurbereinigungsgebühren) und die Aufwendungen für den Läutedienst zu decken. Nachdem das jährliche Defizit über viele Jahre stillschweigend aus der Kasse der politischen Gemeinde ausgeglichen worden war, beschloss der Gemeinderat ohne Widerspruch seitens des Kapellenvorstands die Auflösung der Kapellenkasse und ihre Überführung in die Gemeindekasse. Die Gemeinde investierte in der Folgezeit erhebliche Mittel zur Aufrechterhaltung des Läutedienstes (Anschaffung einer elektrischen Läuteanlage). 1972 wurde der Friedhof einschließlich der angrenzenden „Läutewiese“ der politischen Gemeinde übereignet. Die KapG wurde zum 1. Januar 1974 aufgehoben und in die KG Lavelsloh eingegliedert.5

Kapellenbau

Kein eigenes KapGb.

Geläut

Eine LG (Bronze, Gj. 1643, Engelhart Kroger, Minden), Inschrift: „M[eister] Engelhart Kroger hat mir gegossen der Gemeinne tho Bonhorst Anno 1643“; 1942 zu Rüstungszwecken abgeliefert, kehrte jedoch 1945 in die Gemeinde zurück und wurde 1974 vom Schulhaus auf den Turm der neuen FKap verbracht.

Friedhof

An der Hiller Straße, ab 1949 in Trägerschaft der KapG, ab 1972 kommunal.

Quelle

Mitteilung von Frau Christa Hasfeld (Bohnhorst) vom 15. Juli 2016.

Literatur

A: Dienwiebel, Ortsverzeichnis Hoya/Diepholz I, S. 59; Gade, Hoya und Diepholz I, S. 217–219.


Fußnoten

  1. Hoyer UB I, Nr. 1697, Anm. 1.
  2. Hoyer UB I, Nr. 715, 907, 911; nach Dienwiebel, Ortsverzeichnis Hoya/Diepholz I, S. 59.
  3. KABl. 1949, S. 57.
  4. LkAH, B 2 G 1/Bohnhorst, Bl. 20 (Vermerk, 05.09.1972).
  5. KABl. 1974, S. 22.