CALENBERGER KO VON 1569

Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)

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Lenglern

Schriftlich ist das Dorf erstmals 966 in einer Urkunde Ks. Ottos I. († 973) als Lenglere belegt; die Zuordnung ist jedoch nicht gänzlich gesichert. Lenglern gehörte zu den Dörfern des Leinegaus; die dortigen Grafenrechte waren ab 1152 im Besitz Hzg. Heinrichs des Löwen († 1195), 1180 fielen sie an die Lgf. von Thüringen, bis zur zweiten Hälfte des 13. Jh. kamen sie größtenteils an die welfischen Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg.

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Lenthe

1055 findet sich die älteste überlieferte Erwähnung des Ortes als vorewerch Lente in einer Urkunde Bf. Egilberts von Minden (amt. 1055–1080). Die ortsansässige Ritterfamilie von Lenthe, nachweisbar seit 1225, teilte sich später in verschiedene Linien und besaß im 14. Jh. insgesamt vier Sattelhöfe in Lenthe: Burghof (heute: Obergut), Dreckhof (heute: Untergut), Eickhof und Mittelhof.

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