CALENBERGER KO VON 1569
Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)
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Holtorf (Nienburg)
Schriftlich ist der Ort erstmals als Holthorpe in einer undatierten Urkunde Bf. Ulrichs von Minden (amt. 1089–1097) erwähnt, die vermutlich um 1096 ausgestellt wurde. Das Dorf zählte seinerzeit zum altsächsischen Grindergau in der Gft. des Billungers Magnus von Sachsen und lag an der alten Straße von Nienburg nach Verden (strata sive via publica antiqua).Holzen
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Hönze
Das Dorf ist urkundlich möglicherweise als Hönde im Jahr 1170 erstmals belegt. Auch Hutcinghese, wo das Hildesheimer Stift St. Moritz 1294 zwei Hufen Land besaß, bezieht sich vermutlich auf Hönze.Hoppensen
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Horst (Garbsen)
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Hörsum
Als ältester schriftlicher Beleg Hörsums gilt ein Eintrag im Lehnsregister des Mindener Bf. Gottfried vom Anfang des 14. Jh. Die Schreibweise des Ortes variiert stark in den Quellen: Haskeszen, Hersze, Hotzem, Hörsheimb.Hotteln
Das Dorf erscheint schriftlich erstmals als Hottenhem im ältesten Teil des Verzeichnisses der Schenkungen (Traditionen) an das Kloster Corvey. Diese Ersterwähnung fällt damit in die Zeit zwischen 826 und 876.Hoyershausen
Die Identifikation Hoyershausens in den mittelalterlichen Quellen ist nicht immer eindeutig. Möglicherweise bezieht sich das 1242 in einer Urkunde des Mindener Bf. genannte Hegerehusen auf den Ort.Hülsede
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