Sprengel Hildesheim-Göttingen, KK Holzminden-Bodenwerder | KO: Braunschweigische KO von 1709
Orts- und Kirchengeschichte
Die „Ev.-luth. Kirchengemeinde Solling-Weser in Fürstenberg“ gründete sich zum 1. Januar 2009 als Zusammenschluss der KG Fürstenberg sowie der pfarramtlich verbundenen KG Derental und Meinbrexen.1 2016 gehörte die Gemeinde zu den Gründerinnen des „Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Holzminden-Bodenwerder“, der die Trägerschaft der bisher gemeindeeigenen ev. Kita „Die Arche“ in Fürstenberg übernahm.2
Seit September 2013 war die Gemeinde Solling-Weser pfarramtlich mit den KG Boffzen und Lauenförde verbunden. Zum Reformationstag 2017 (31. Oktober), gründeten die drei Gemeinden die „Ev.-luth. Trinitatis-Gesamtkirchengemeinde Solling-Weser“, innerhalb derer sie als Ortskirchengemeinden weiterbestehen.3
Pfarrstellen
I: 2009. – II: 2009.
Umfang
Derental, Fürstenberg und Meinbrexen.
Aufsichtsbezirk
Mit Gründung der KG 2009 zum KK Holzminden-Bodenwerder.
Patronat
Die Rechte und Pflichten des Patronats über die KG Meinbrexen blieben bei der Gründung der KG Solling-Weser bestehen. Das Patronat ist an den Besitz des Gutes Meinbrexen gebunden (dingliches Patronat) und liegt bei der Familie von Mansberg (2023).
Kirchenbauten
St. Markuskirche in Derental. – Christuskirche in Fürstenberg. – St. Johanniskirche in Meinbrexen.
Friedhof
Kirchlicher Friedhof in Meinbrexen. Kommunale Friedhöfe in Derental und Fürstenberg (Samtgemeinde Boffzen).
Website der Kirchengemeinde (09.03.2023)
Fußnoten
- KABl. 2009, S. 83 ff.
- KABl. 2016, S. 27 ff.
- KABl. 2017, S. 133 ff. Laut Satzung erfüllen die Ortskirchengemeinden folgende Aufgaben: „a) Entscheidungen über die Bauunterhaltung der Kirchengebäude und aller weiteren Gebäude der Ortskirchengemeinde, soweit die zu erwartenden Aufwendungen einen vom Gesamtkirchenvorstand festzulegenden Gesamtbetrag nicht überschreiten, b) Stellungnahmen zur Pfarrstellenbesetzung und zur Abgrenzung der Pfarrbezirke (§ 5), c) Verwaltung und Bauunterhaltung der evangelischen Friedhöfe im jeweiligen Gemeindegebiet, d) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der Ortskirchengemeinde“.