Frühere Gemeinde | Sprengel Lüneburg, KK Gifhorn | Patrozinium: Burgkapelle St. Andreas | KO: wohl Braunschweigische KO von 1709

Orts- und Kirchengeschichte

Urkundlich lässt sich Neubrück erstmals 1321 als castrum Bruckhe nachweisen als Burchard III. von Meinersen die Okerinsel, auf der sich die Burg befand, an Hzg. Otto III., Mitregent im Fsm. Lüneburg, übertrug.1 Seinerzeit war unklar, ob die Edelherren von Meinersen die Insel als Lehen der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg besaßen oder ob sie ihr Eigentum war.2 Die Burg, die vermutlich Hzg. Otto II. kurz zuvor hatte errichten lassen, lag strategisch günstig: im Grenzgebiet zwischen den Teilfsm. Lüneburg und Braunschweig (welfische Landesteilung 1267/69), an einem Okerübergang, nahe der Heerstraße von Braunschweig über Celle nach Bremen.3 1322 war Neubrück lüneburgisch, 1388 teilten sich beide Fürstentümer die Burg (1389 Burgfrieden: „vnd de Borchvrede to der Nynebrucge schal wesen vp dem flote vn schal vort ghan wente to swulber to dem hove to herwerdesse to wypteshvsen to hillerdesse vnd to adenbutle den kring vmme van enem dorpe to dem anderen, vnd dar en bynnen“4) und 1409 wurde sie braunschweigisch.5 Die Burg und das kleine Amt Neubrück waren regelmäßig verpfändet, u. a. besaß die Familie von Mahrenholtz die Burg als Pfand bzw. Lehen der Hzg. von Braunschweig und Lüneburg, und von 1413/15 bis 1492/94 war Neubrück im Besitz der Stadt Braunschweig.6 Der Gerichts- bzw. Amtsbezirks Neuburg umfasste 1539 die Dörfer Wenden und Thune, 1706 kamen Bevenrode, Bienrode, Waggum und Querumer Paß hinzu.7 In französischer Zeit gehörte Neubrück ab 1807 zum Landkanton Peine, ab 1808 dann zum Landkanton Braunschweig (West) im Distrikt Braunschweig des Departements Oker im Kgr. Westphalen. Danach kam Neubrück zum Amt Bettmar im Hzm. Braunschweig, das nach Verlegung des Amtssitzes 1825 Amt Vechelde hieß. Die Ämter bestanden bis 1850, ihre Verwaltungsaufgaben gingen auf die 1833 eingerichteten Landkreise über; Neubrück gehörte zum Lkr. Braunschweig. 1974 wurde der Ort nach Wendeburg im Lkr. Peine eingemeindet. Ein knappes Fünftel der Werktätigen arbeitete 1961 noch in der Landwirtschaft, der größte Teil der übrigen pendelte zur Arbeit, vorwiegend nach Braunschweig und Wolfsburg.8 Im Jahr 1774 lebten in Neubrück gut 80 Menschen, 1823 knapp 165, 1905 rund 280, 1946 gut 550 und 2016 etwa 1.380.
Eine Kapelle auf Burg Neubrück lässt sich in der zweiten Hälfte des 14. Jh. belegen: 1357 erhielt Konrad von Marenholtz vom Hildesheimer Bf. Heinrich III. die Erlaubnis, ein Jahr lang einen Priester auf der Burg anzustellen.9 Hzg. Friedrich von Braunschweig-Lüneburg bestätigte 1399 urkundlich, dass „Cord van Marnholte vnd Sophya syn elike husfrowe gebuwet vnd bewedemet hebben ene cappellen vp vnsem slote to der nyenbrucghe“.10 Der Herzog übertrug der Familie von Marenholtz das Patronat über die Kapelle. 1429 und 1431 ist Lippoldus Fabri de Peynis als Geistlicher an der capella s. Andree in castro Nyenbrugghe belegt; gleichzeitig war er auch Pfarrer in Diddixen (Didderse).11
Zur nachref. Entwicklung der Burgkapelle sind nur wenige Details bekannt. Nachdem der Schmalkaldische Bund 1542 das Fsm. Braunschweig-Wolfenbüttel besetzt und Hzg. Heinrich den Jüngeren vertrieben hatte, setzten Lgf. Philipp von Hessen und Kfs. Johann Friedrich von Sachsen eine provisorische Regierung ein, die die Reformation voranbringen sollte. 1542 und 1544 visitierten Johann Bugenhagen, Antonius Corvinus und Martin Görlitz die Kirchengemeinden des Fsm., 1543 erschien die Christlike kerken-ordening im lande Brunschwig, Wulffenbüttels deles, die Corvinus und Görlitz verfasst hatten.12 Bei der ersten Visitation 1542 war der Pastor von Wendhausen, Hermannus Dippolt, für Neubrück zuständig; er hatte die Pfarrstelle als arrendarius inne, den eigentlichen Pfarrdienst versah ein P. Krankenhagen (verus possessor).13 Zwei Jahre später war Neubrück weiterhin mit Wendhausen verbunden, das dortige Pfarramt hatte nun M[agister] Hinricus Schmittianus inne. Hzg. Heinrich der Jüngere suchte nach seiner Rückkehr 1547 die Reformation rückgängig zu machen. Knapp zwei Jahrzehnte später erlebte das Fsm. Braunschweig-Wolfenbüttel mit dem Regierungsantritt von Hzg. Julius 1568 eine zweite Einführung der Reformation: Erneut visitierte eine Kommission die Dörfer und erließ Hzg. Julius die später sogenannte Calenberger Kirchenordnung (1569).14 Neubrück blieb in den Visitationsprotokollen jedoch unerwähnt. Nach den Angaben im Hausbuch und Erbregister aus dem Jahr 1574 waren die wenigen Familien Neubrücks wieder nach Didderse eingepfarrt.15
In der Amtsbeschreibung von 1758 heißt es: „Vor dem 30jährigen Kriege soll das Amt eine eigene Capelle gehabt haben, davon wenig Nachricht mehr vorhanden. Die Amts Bediente, die Vorbürgers und Brinksitzers sein zu Didderßen in der Kirche eingepfarrt.“16 Insgesamt zählte Neubrück seinerzeit sechs Vorbürgers- und fünf Brinksitzerfamilien. Die grenzüberschreitende pfarramtlich Versorgung Neubrücks von Didderse aus, die sich gleichsam in der ersten Hälfte des 15. Jh. erstmals belegen lässt, war anscheinend lediglich während der Reformationsjahrzehnte unterbrochen. Im Februar 1933 schlossen die braunschweigische und die hannoversche Landeskirche einen Vertrag zur „Regelung der kirchlichen Versorgung der Grenzgemeinden“.17
Im Jahre 1988 gründete sich die eigenständige KG Neubrück in der Landeskirche Braunschweig. Sie wurde pfarramtlich mit der hannoverschen KG Didderse verbunden.18 2017 schließlich wechselte Neubrück in die Landeskirche Hannovers.19 Zwei Jahre später schlossen sich Neubrück und Didderse zusammen und gründeten 2019 die „Ev.-luth. St.-Viti-Kirchengemeinde Didderse-Neubrück“.20

Umfang

Neubrück

Aufsichtsbezirk

Mit Gründung der KG 1988 zur Propstei Vechelde, Landeskirche Braunschweig.21 2017 zum KK Gifhorn, Landeskirche Hannovers.22

Patronat

1399 Familie von Mahrenholtz.23 1459 war das Patronat über die Kapelle als Lehen der Hildesheimer Bischöfe im Besitz der Familie von Barfelde.24

Kirchenbau

Keine Kirche oder Kapelle. Zum Aussehen der ehemaligen Burgkapelle ist nichts bekannt.

Friedhof

Im Ortsteil westlich der Oker kommunaler Friedhof, FKap.

Kirchenbücher

Taufen: ab 1829
Trauungen: ab 1829
Begräbnisse: ab 1829
Konfirmationen: ab 1829

Literatur

A: Boetticher, Ortsverzeichnis Lkr. Peine, S. 159–161 [weitgehend identisch mit Kleinau]; Brandt, Schwülper, S. 306–307; Kleinau, Ortsverzeichnis Land Braunschweig II, S. 419–420.

B: Kurt Bratmann: Neubrück. Schloß und Dorf, Braunschweig 1968.


Fußnoten

  1. NLA WO 5 Urk, Nr. 5, http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5529769, 28.02.2020; vgl. auch Przybilla, Edelherren von Meinersen, S. 359 f. mit Anm. 357 f.
  2. Vgl. Przybilla, Edelherren von Meinersen, S. 437: „Die rechtliche Formulierung der Übertragungsurkunde zeigt deutlich, daß die Insel ‚verdunkeltes‘ echtes Eigen der Edelherren gewesen war, was sie jedoch nun nicht mehr beweisen konnten.“
  3. Bratmann, S. 9.
  4. Sudendorf, UB VI, Nr. 250.
  5. Bratmann, S. 10; Pischke, Landesteilungen, S. 90 und 101.
  6. Bratmann, S. 12 f. und 19. 1492 weigerte sich die Stadt, Güter und Ortschaften, die sich in ihrem Pfandbesitz befanden, an die Hzg. von Braunschweig-Lüneburg zurückzugeben; daraufhin brach die sogenannte Große Braunschweiger Stadtfehde aus und die Stadt verlor – bis auf geringe Reste – ihren Pfandbesitz.
  7. Ausführlich: Bratmann, S. 19 ff.
  8. Bratmann, S. 60.
  9. Boetticher, Ortsverzeichnis Lkr. Peine, S. 159 f.; Kleinau, Ortsverzeichnis Land Braunschweig, S. 419.
  10. Sudendorf UB IX, Nr. 40.
  11. RG Online, RG IV 10232, http://rg-online.dhi-roma.it/RG/4/10232, 28.02.2020; RG Online, RG V 06312, http://rg-online.dhi-roma.it/RG/5/6312, 28.02.2020.
  12. Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 6,1, S. 4 und 22 ff.; Butt, Herrschaft, S. 42 ff.
  13. Kayser, Kirchenvisitationen, S. 168.
  14. Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 6,1, S. 5 und 83 ff.
  15. NLA WO 19 Alt, Nr. 146, http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5582652, 28.02.2020.
  16. Zit. bei Bratmann, S. 24.
  17. KABl. 1932, S. 159 ff.
  18. LkABl. 1988, S. 1.
  19. KABl. 2017, S. 4 f.
  20. KABl. 2018, S. 132 f.
  21. LkABl. 1988, S. 1.
  22. KABl. 2017, S. 4 f.
  23. Sudendorf UB IX, Nr. 40.
  24. Boetticher, Ortsverzeichnis Lkr. Peine, S. 160.