CALENBERGER KO VON 1569

Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)

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Sieboldshausen

Schriftlich ist der Ort erstmals als Siualdeshusun im Verzeichnis der Schenkungen (Traditionen) an das Kloster Corvey belegt; der Eintrag lässt sich auf die Zeit um 980/82 datieren. Bis hinein ins 18. Jh. beanspruchten die Ebf. von Mainz die landesherrliche Rechte in Sieboldshausen („mainzisches Dorf“, „kleines Eichsfeld“), was zu zahlreichen Streitigkeiten mit den Hzg. zu Braunschweig-Lüneburg führte.

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