CALENBERGER KO VON 1569
Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol, Wolfenbüttel 1569 (Digitalisat der KO)
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Sibbesse, Amos
Die „Ev.-luth. Amos-KG Sibbesse“ gründete sich zum 1. Januar 2024 als Zusammenschluss der vier Gemeinden Almstedt, Möllensen, Petze und Sibbesse.Sieboldshausen
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Sieboldshausen-Volkerode
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Sievershausen (Dassel)
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Silberborn
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Sillium
Die erste schriftliche Erwähnung Silliums, heute Ortsteil der Gemeinde Holle, findet sich 1149 in einer Urkunde Bf. Bernhards von Hildesheim. Mit dieser Urkunde nahm Bf. Bernhard das Kloster Lamspringe in seinen Schutz und bestätigte den klösterlichen Besitz, u. a. Land in Siligem.Söhlde
Die erste Erwähnung des Ortes Söhlde findet sich 1151 als Sulethe in einer Urkunde Bf. Bernhards von Hildesheim, in der er die Besitztümer des Hildesheimer Moritzstifts bestätigte.Söhlde-Himstedt-Nettlingen
Die „Ev.-luth. Kirchengemeinde Söhlde-Himstedt-Nettlingen“ gründete sich zum 1. Januar 2023 als Zusammenschluss der drei Gemeinden Söhlde, Himstedt und Nettlingen.Sohlingen
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