Frühere Gemeinde | Seit 2017 Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig | Patrozinium: Georg1 | KO: Calenberger KO von 1569

Orts- und Kirchengeschichte

Die erste schriftliche Erwähnung des Dorfes findet sich als Riudiun im ältesten Verzeichnis der Schenkungen (Traditionen) an das Kloster Corvey, das auf die Zeit zwischen 826 und 876 datiert wird und in einer Abschrift des 15. Jh. überliefert ist.2 Maßgeblicher Grundbesitzer war jedoch das Reichsstift Gandersheim: 947 und 956 bestätigte Ks. Otto I. dem Kloster den Besitz des Ortes Riudium.3 Darüber hinaus waren auch die Gf. von Wohldenberg und das Kloster Lamspringe in Rhüden begütert.4 Bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jh. unterscheiden die Quellen zwischen occidentale Ruden (West Rhüden) und orientale Ruden (Ost Rhüden).5 Seit der zweiten Hälfte des 13. Jh. findet sich dann die Unterscheidung zwischen Groß Rhüden und Klein Rhüden (1288 in maiori villa Ruden, 1296 in parvo Ruden).6 In der zweiten Hälfte des 13. Jh. verkauften die Gf. von Wohldenberg einen großen Teil ihrer Grafschaftsrechte im Ambergau, zum einen an den Bf. von Hildesheim, zum anderen an die Welfen. Das östlich der Nette gelegene Klein Rhüden kam so um 1275 an Hzg. Albrecht I. von Braunschweig-Lüneburg. Groß Rhüden auf der westlichen Netteseite blieb als Teil der Herrschaft Woldenstein zunächst im Besitz der Wohldenberger und kam 1357 an den Bf. von Hildesheim, als er Burg und Herrschaft Woldenstein erwarb.7 Die Landesherrschaft über Rhüden war also geteilt: Groß Rhüden war hildesheimisch (Amt Woldenstein) und Klein Rhüden braunschweigisch (Amt Lutter, später Seesen).8 Nach Ende der Hildesheimer Stiftsfehde (1519–1523) fiel das Amt Woldenstein an das welfische Teilfsm. Braunschweig-Wolfenbüttel, das in Bilderlahe einen neuen Amtssitz errichten ließ. Bis zur Restitution des Großen Stifts im Jahr 1643 hatten Groß Rhüden und Klein Rhüden also wieder einen gemeinsamen Landesherrn; dann kehrte Groß Rhüden mit dem nunmehrigen Amt Bilderlahe unter stifthildesheimische Landesherrschaft zurück. Nach den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 fiel das Gebiet des Hochstifts Hildesheim an das Kgr. Preußen. In den Jahren des französischen Satellitenkgr. Westphalen (1807–1813) zählten Groß Rhüden und Klein Rhüden zum Kanton Bockenem im Distrikt Goslar des Departements Oker. Ab 1815 gehörte Groß Rhüden, nun im Kgr. Hannover, wieder zum Amt Bilderlahe und ab 1854 zum Amt Bockenem. Nach der preußischen Annexion von 1866 bestand die Ämterstruktur zunächst fort und 1885 kam Groß Rhüden zum neuen Lkr. Marienburg (1946 Lkr. Hildesheim-Marienburg). 1974 wurde der Ort in die Stadt Seesen im Lkr. Goslar eingemeindet und dort 1976 mit Klein Rhüden zum OT Rhüden zusammengeschlossen. Westlich von Groß Rhüden bestand von 1690 bis 1871 eine Saline,9 seit Ende des 19. Jh. setzte sich die Salzgewinnung mit dem Kalibergbau fort (1896 Carlsfund I, 1913 Carlsfund II). Die Schächte wurden jedoch bereits in den 1920er Jahren wieder geschlossen.10 Mittlerweile ist Rhüden überwiegend eine Wohn- und Pendlersiedlung. Um 1810 hatte Groß Rhüden gut 950 Einwohner, Klein Rhüden knapp 530. 2018 lag die Einwohnerzahl Rhüdens bei knapp 2.750.

Ehemalige Kapelle, Ansicht von Norden, vor 1902

Ehemalige Kapelle, Ansicht von Norden, vor 1902

Ein Geistlicher in Rhüden ist erstmals 1234 mit sacerdos […] Widekindus in Ruden nachweisbar.11 An weiteren vorref. Geistlichen sind bekannt: Thidericus viceplebanus in Ruden (1301)12, Pleban Hermann de Ruden (1350)13 und dominus Bertramus, rector ecclesie parochialis […] in Ruden, der 1365 exkommuniziert wurde.14 Trotz der politischen Trennung seit der zweiten Hälfte des 13. Jh. bildeten Groß Rhüden und Klein Rhüden weiterhin ein Kirchspiel. Die gemeinsame Pfarrkirche St. Martin stand im braunschweigischen Klein Rhüden, das auch Sitz der Pfarre war; in Groß Rhüden befand sich die St.-Georgs-Kapelle, die zuerst 1232 nachgewiesen ist.15 Sie ist im Erbregister des Amtes Woldenstein von 1524 als Capelle St. Georgii aufgeführt.16 Seit seiner Wiederbesiedelung im 16. Jh. gehörte auch das Dorf Wohlenhausen zum Kirchspiel Rhüden.
Als Kirchspiel im Fsm. Braunschweig-Wolfenbüttel erlebte Rhüden eine erste Einführung der Reformation, nachdem die Truppen des Schmalkaldischen Bundes 1542 den kath. Hzg. Heinrich den Jüngeren vertrieben hatten. Lgf. Philipp von Hessen und Kfs. Johann Friedrich von Sachsen setzten eine Statthalterregierung ein, die 1542 eine Visitation der Gemeinden und Geistlichen anordnete, 1543 die Christlike kerken-ordening im lande Brunschwig, Wulffenbüttels deles erließ und 1544 erneut Visitatoren in die Gemeinden schickte.17 Geistlicher in Rhüden war seinerzeit Er Churd Polman mercenarius Ern Tilen Brunstein zu Moringen, das heißt der eigentliche Pfarrer Tile Brunstein bezahlte Kurt Polman, der als Mietling den pfarramtlichen Dienst versah.18 Das Visitationsprotokoll von 1542 zählt zudem die Kapellen des Kirchspiels auf: Capell S. Georgii in Groß Rhüden sowie Capell S. Jacobi und Capell zum heiligen Blut in Klein Rhüden. Zwei Jahre später hatte Johannes Werlemann die Rhüdener Pfarrstelle übernommen und der Visitator notierte: „Das Dorf ist gros und gehort halb zu Sesen und halb zum Bilderla und die pfarkirche ligt in dem sesischen teil, ist der besten pfarr eine, bedarf keiner Zulage.“19 Im Jahr 1547 gelang Hzg. Heinrich dem Jüngeren die Rückkehr nach Braunschweig-Wolfenbüttel und er bemühte sich, sein Fsm. zu rekatholisieren. Heinrichs Sohn und Nachfolger Hzg. Julius, der 1568 die Regierung übernahm, führte im gleichen Jahr erneut die luth. Lehre im Fsm. Braunschweig-Wolfenbüttel ein, ließ die Gemeinden wiederum visitieren und erließ 1569 die später sogenannte Calenberger Kirchenordnung.20 1568 versah P. Zacharias Spieshanius den Pfarrdienst in Klein Rhüden, Groß Rhüden und Wohlenhausen, wiederum als mercenarius. Der eigentliche Inhaber der Pfarrstelle, verus pastor Her Johan Stehelen würde noch im Dorf leben, sei seit 60 Jahren Priester und wolle „die Augsburgische Confession nicht annehmen“.21 Im Protokoll der Visitation 1572, seinerzeit war P. Nikolaus Bode (amt. bis 1603)22 in Rhüden, findet sich u. a. die Notiz: „Diese Kirche hat eine deutsche Bibel“.23 Drei Jahre später fällt das Urteil über das Kirchspiel recht kritisch aus: Es „geschieht aus dem Dorf mehr Klagens Hurerei halber als aus keinem andern Ort im Fürstentum.“ Der Visitator fährt fort: „Es ist aber Lutchen und Großen Rüden wie ein Dorf, doch unter zweien Ampten belegen als Seesen und Bilderlah, und das tut auch zur Unzucht etwas, denn werden sie aus dem einen Amt gejagt, so fliehen sie ins andere.“24

Ehemalige Kapelle, Querschnitt, Blick zum Altar, vor 1902

Ehemalige Kapelle, Querschnitt, Blick zum Altar, vor 1902

Als Groß Rhüden 1643 bei der Restitution des Großen Stifts unter hildesheimische Herrschaft zurückkehrte und mit dem Hildesheimer Bf. nun einen kath. Landesherrn hatte, blieb die pfarramtliche Verbindung mit Klein Rhüden im prot. Braunschweig dennoch bestehen. Bis zum Bau der kath. Kirche in Bilderlahe im Jahre 1717 nutzte sowohl die ev. als auch die kath. Gemeinde in Groß Rhüden die St. Georgskapelle.25 Sie wird im 18. Jh. als flacher, strohgedeckter Steinbau beschrieben. Wegen Baufälligkeit bat die Gemeinde 1752 um einen Neubau und 1757 konnte P. Johann Georg Bach (amt. 1755–1786) die neue Kapelle einweihen. Da der Besitz der Georgskapelle in der zweiten Hälfte des 16. Jh. in das Vermögen der Pfarrkirche St. Martini übergegangen war, trug die Gemeinde Klein Rhüden zur Finanzierung der neuen Kapelle bei.26
Im Jahr 1834 brannte die Pfarrkirche des Kirchspiels in Klein Rhüden ab.27 Die Georgskapelle in Groß Rhüden sollte nun als gemeinsames Gotteshaus dienen, aber die Gemeinde Groß Rhüden beschloss die Trennung von Klein Rhüden. Die Groß Rhüdener konnten ihre Pläne jedoch nicht durchsetzen, allerdings verfügte das Konsistorium, dass die Klein Rhüdener die Kapelle St. Georg höchstens bis zum Jahr 1895 nutzen dürften.28 Da sich der Neubau verzögerte – nicht zuletzt aufgrund der Verhandlungen zwischen den drei beteiligten Gemeinden Groß Rhüden, Klein Rhüden und Wohlenhausen und aufgrund der Finanzierung, zu der sowohl das Wolfenbütteler als auch das Hannoveraner Konsistorium beitragen sollten – wurde diese Zeitspanne fast ausgeschöpft. Erst 1885 feierten die Gemeinden die Grundsteinlegung, 1888 dann die Einweihung.29 Die Pläne für die neue Kirche hatte der Hannoveraner Konsistorialbaumeister Conrad Wilhelm Hase (1818–1902) entworfen. Die Georgskapelle, die nach 1834 Emporen erhalten hatte, um die Zahl der Sitzplätze zu vergrößern, stand nach der Einweihung der Martinikirche leer und ungenutzt, denn auch auf dem umliegenden alten Friedhof fanden nur noch selten Beerdigungen statt. Sie wurde 1902 abgebrochen, um Platz für ein neues Schulgebäude zu schaffen.30
Ein Vertrag zwischen der braunschweigischen und der hannoverschen Landeskirche über die kirchliche Versorgung der Grenzgemeinden festigte 1933 den Status des grenzüberschreitenden Kirchspiels.31 Im Jahr 1944 schrieb das LKA Braunschweig: „Bei der hannoverschen Kirchengemeinde Gr. Rhüden ist die Rechtslage folgende: Gr. Rhüden ist eine Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand, dagegen die Gemeinde Wohlenhausen eine Kapellengemeinde mit einem Kapellenvorstand. Der Kirchenvorstand Gr. Rhüden, der Kapellenvorstand Wohlenhausen und der Kirchenvorstand Kl. Rhüden bilden zusammen anteilmäßig aus ihrer Mitte den Kirchenausschuß, der die gemeinsamen Belange des gesamten Kirchenverbandes wahrnimmt.“32 Zum 1. Januar 2017 schließlich wechselten die KG Groß Rhüden und die KapG Wohlenhausen in die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig und fusionierten gleichzeitig mit der KG Klein Rhüden zur neuen Ev.-luth. KG Rhüden-Wohlenhausen.33

Umfang

Die Dörfer Groß Rhüden und Wohlenhausen sowie die Höfe Kaiser, Oberpanshausen und Unterpanshausen.

Aufsichtsbezirk

Archidiakonat Bockenem der Diözese Hildesheim.34 – 1542/44 zur Insp. Gandersheim, 1568/69 zur Insp. Seesen.35 Seit 1651/52 Insp. der Ämter Wohldenberg und Bilderlahe (ohne festen Sitz der Suptur).36 1807 Insp. Bockenem, Sitz der Suptur. bis 1817 in Nette, dann Sehlde.37 1833 zur neu organisierten Insp. (1924: KK) Bockenem. Nach Fusion mit KK Hoheneggelsen 1976 zum 1. Januar 1978 umbenannt in KK Bockenem-Hoheneggelsen.38 Zum 1. Januar 2005 mit dem KK Elze-Coppenbrügge zum KK Hildesheimer Land vereinigt.39 Nach Fusion mit KK Alfeld seit 1. Januar 2011 KK Hildesheimer Land-Alfeld, Amtsbereich Elze.40 Da das zuständige Pfarramt Klein Rhüden jedoch in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig lag, übte diese Landeskirche auch die Dienstaufsicht aus (Propstei Seesen).41 – Seit 2017 Propstei Gandersheim-Seesen der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.

Patronat

Das Stift Gandersheim hatte bis 1806 das Patronat über die St.-Martini-Kirche in Klein Rhüden.

Ehemaliger Kapellenbau
Ehemalige Kapelle, Grundriss, vor 1902

Ehemalige Kapelle, Grundriss, vor 1902

Kleiner, verputzter Bruchsteinbau mit Eckquaderung und dreiseitigem Chorschluss im Osten, erbaut etwa 1755-57. Satteldach, im Osten abgewalmt; flachbogige Fenster, flachbogige Türen an West- und Südseite, im Westen Steinrelief mit Darstellung des triumphierenden Christus42 (seit 2004 im Museum des Vereins der Natur- und Heimatfreunde Rhüden e. V.).43 Im Innern hölzernes Tonnengewölbe mit Lattenrippen, u-förmige Empore (eingebaut nach 1834), im Westen doppelte Empore.
Die Kapelle wurde 1902 abgerissen, um an ihrer Stelle ein neues Schulgebäude zu errichten.

Turm

Offener Dachreiter im Westen; geschweifte, verschieferte Haube; Wetterfahne mit Jahreszahl 1877.

Ausstattung

Hölzerne Kanzelaltarwand, Kanzel flankiert von korinthischen Säulen, im Feld oberhalb der Kanzel Gottesauge im Strahlenkranz.

Geläut

Eine LG (Bronze) im Dachreiter.

Friedhof

Alter kirchlicher Friedhof rund um Georgskapelle, noch bis 1902 in Benutzung. Bereits 1850/51 Anlage eines neuen Friedhofs „Am Sültenberg“, westlicher Dorfrand, FKap (Bj. 1903).44

Landeskirchliches Archiv Hannover (LkAH)

A 1 Nr. 9464–9468 (Pfarroffizialsachen); D 44 (EphA Bockenem).

Kirchenbücher

Taufen: ab 1604 (Lücken: 1670)
Trauungen: ab 1604 (Lücken: 1670–1674, 1677–1679, 1682–1689, 1701–1712, 1721–1725, 1728–1754)
Begräbnisse: ab 1570 (Lücken: 1655–1675, 1678–1694, 1729–1752)
Kommunikanten: ab 1787 (Lücken. 1805–1814)
Konfirmationen: ab 1605 (Lücken: 1682–1804)

Literatur

A: Blume, Beiträge, S. 109-112; Kleinau, Ortsverzeichnis Land Braunschweig II, S. 479 f.; Seebaß/Freist, Pastoren I, S. 125; Siebern/Kayser, KD Kr. Marienburg, S. 65–68.

B: Herbert Timm und Dieter Lignow: Rhüden. Aus der Ortsgeschichte, 2 Bde., Rhüden 2003–04.


Fußnoten

  1. Hennecke/Krumwiede, Kirchen- und Altarpatrozinien I, S. 130.
  2. Mönchslisten I, § 141 (zur Datierung: S. 75 ff.); Casemir/Ohainski, Niedersächsische Orte, S. 49.
  3. MGH DD O I 89 [Digitalisat] und 180 [Digitalisat]; Goetting, Bistum Hildesheim 1, S. 254; Blume, Beiträge, S. 109.
  4. Siebern/Kayser, KD Kr. Marienburg, S. 65; Petke, Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg, S. 528; Timm/Lignow I, S. 60 f.
  5. Petke, Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg, S. 553, Nr. 2 und S. 555, Nr. 4.
  6. UB HS Hildesheim III, Nr. 811 und 1083; vgl. auch Kleinau, Ortsverzeichnis Land Braunschweig II, S. 479.
  7. Petke, Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg, S. 453 und 465.
  8. Timm/Lignow, S. 62–68.
  9. Timm/Lignow I, S. 170–200.
  10. Blume, Beiträge, S. 111.
  11. UB HS Hildesheim II, Nr. 398. Nach Timm/Lignow I, S. 154, war Widekind bereits 1232 Pfarrer in Rhüden, zusammen mit einem Priester Hermann (ohne Beleg).
  12. UB HS Hildesheim III, Nr. 1308.
  13. Goetting, Bistum Hildesheim 1, S. 404.
  14. UB Goslar IV, Nr. 851; Lüntzel, Ältere Diöcese Hildesheim, S. 265
  15. Timm/Lignow I, S. 64 und 139 ff. und Timm/Lignow II, S. 138 (ohne Beleg).
  16. Timm/Lignow I, S. 140.
  17. Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 6,1, S. 4 und 22 ff.; Butt, Herrschaft, S. 42 ff.
  18. Kayser, Kirchenvisitationen, S. 212.
  19. Kayser, Kirchenvisitationen, S. 212, Anm. 416.
  20. Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 6,1, S. 5 und 83 ff.; Butt, Herrschaft, S. 58 ff.
  21. Spanuth, Quellen, S. 274.
  22. Seebaß/Freist, Pastoren I, S. 125.
  23. Wolters, Kirchenvisitationen II, S. 70.
  24. Wolters, Kirchenvisitationen II, S. 73.
  25. Timm/Lignow I, S. 140 f.
  26. Timm/Lignow I, S. 141 f.
  27. Timm/Lignow I, S. 161 f.
  28. Timm/Lignow I, S. 143 ff.
  29. Timm/Lignow I, S. 161–169.
  30. Timm/Lignow I, S. 149.
  31. KABl. 1932, S. 159 ff.
  32. LkAH, B 2 K 1/Bodenwerder I, Bl. 13 (LKA Braunschweig an LKA Hannover, 31.03.1944).
  33. KABl. 2017, S. 4 f.; KABl. 2017, S. 6 f.
  34. Kleinau, Neuer Text, S. 92; später zusammengelegt mit Archidiakonat Goslar, vgl. Machens, Archidiakonate, S. 107 f.
  35. Reller, Kirchenverfassung, S. 111 f., 165 und 220.
  36. Meyer-Roscher, Streiflichter, S. 123.
  37. LkAH, A 6 Nr. 7263.
  38. KABl. 1977, S. 36 und 145.
  39. KABl. 2005, S. 5 ff.
  40. KABl. 2011, S. 70 ff.
  41. KABl. 1932, S. 160, § 1.
  42. Nicht St. Georg, wie bei Timm/Lignow I, S. 142 und ebd. II, S. 139 angegeben.
  43. Timm/Lignow II, S. 140.
  44. Timm/Lignow II, S. 111 ff.