Frühere Gemeinde | KapG der KG Lingen | Sprengel Ostfriesland-Ems, KK Emsland-Bentheim | KO: Keine Kirchenordnung
Orts- und Kirchengeschichte
Urkundlich ist das Dorf erstmals als Uuethonthorp im Urbar der Abtei Werden erwähnt; der Eintrag lässt sich auf das 10. Jh. datieren.1 Wettrup gehörte zum Herrschaftsgebiet der Gf. von Tecklenburg und kam bei der Besitzteilung 1493 Gft. Lingen (Niedergrafschaft), die Gf. Nicolaus IV. († 1541) im Jahr 1526 dem Hzg. von Geldern übertrug und als Lehen zurückerhielt. 1548 fiel die Gft. Lingen an Ks. Karl V. († 1558), der sie 1555 seinem Sohn Philipp II. († 1598), Kg. von Spanien, übergab. Von 1597 bis 1605 und erneut ab 1632/33 war die Gft. Lingen im Besitz des Hauses Oranien-Nassau und kam 1702 an Friedrich Wilhelm I. von Preußen. 1808 fiel die Gft. Lingen an das Ghzm. Berg und von 1810 bis 1813 war Wettrup Teil des Kaiserreichs Frankreich (Département de l’Ems-Supérieur, Arrondissement Lingen, Kanton Lingen). Ab 1813 erneut kurzzeitig preußisch, gehörte die Niedergrafschaft Lingen seit 1815 zum Kgr. Hannover. Im Jahr 1819 kam Wettrup zum neuen Amt Freren. Mit der Annexion des Kgr. Hannover fiel Wettrup 1866 wiederum an das Kgr. Preußen. Bei Einführung der Kreisverfassung 1885 kam das Dorf zum Kr. Lingen (1977 Kr. Emsland). Seit 1974 gehört Wettrup zur Samtgemeinde Lengerich. Im Jahr 1823 lebten rund 585 Menschen in Wettrup, 1900 knapp 610, 1939 etwa 650, 1950 ungefähr 780 und 2022 knapp 540.
Kirchlich gehörte Wettrup zur Parochie Lengerich. Das Dorf besaß nachweislich im Jahr 1520 eine eigene Kapelle, deren Patrozinium St. Antonius vermuten lässt, dass sie „in der Pestzeit des 14. Jh.“ erbaut worden war.2 1522 wurde sie neu errichtet oder erneuert.
Nachdem Gf. Konrad von Tecklenburg-Schwerin († 1557) im Jahr 1541 die Herrschaft in der Gft. Lingen übernommen hatte, führte er die Reformation und das luth. Bekenntnis ein. Im Jahr 1543 erließ er eine Kirchenordnung, die gekennzeichnet war von „Vorsicht, Bereitschaft zu Konzession und Kompromißbestimmungen“.3 Während des folgenden Jahrhunderts wechselte die Konfession mehrfach.4 Ab 1648 schließlich war die Gft. Lingen ev.-ref., während der Großteil der Bevölkerung beim kath. Bekenntnis blieb. In der zweiten Hälfte des 17. Jh. entwickelte sich „stillschweigend ein allgemeines Simultaneum“, das jedoch nicht lange Bestand hatte.5 Nach dem Übergang der Gft. Lingen an Preußen erlangten neben den Reformierten schrittweise auch die Katholiken und Lutheraner das Recht der freien Religionsausübung. Seit 1728 existierte in Lingen eine ev.-luth. Gemeinde, deren Pfarrer neben der Stadt auch für die zerstreuten luth. Familien in den Dörfern der Gft. und später des Kr. Lingen zuständig war.
Mit dem Zuzug Geflüchteter nach Ende des Zweiten Weltkriegs stieg die Zahl der ev.-luth. Christ*innen in Stadt und Kr. Lingen stark an: 1939 hatten etwa 3.300 Gemeindeglieder zur KG Lingen gehört, 1946 waren es rund 16.000, von denen etwa 11.000 in den Dörfern des Landkreises lebten.6 In Lingen richtete das LKA Hannover im Herbst 1945 ein Flüchtlingspfarramt ein, das der Ostgeistliche Sup. Paul Kurth (amt. 1945–1948) übernahm.7 Der Kr. Lingen wurde in verschiedene Seelsorgebezirke aufgeteilt, in denen meist Ostgeistliche die pfarramtlichen Aufgaben übernahmen.
Im Seelsorgebezirk Wettrup, Handrup und Gersten war ab Juni 1946 der Ostgeistliche P. Martin Lorleberg tätig.8 In Wettrup lebten im Herbst 1946 etwa 120 ev.-luth. Gemeindeglieder, in Handrup 200 und in Gersten 400. Gottesdienste fanden jeweils in den Schulen statt, in Wettrup wöchentlich, in Handrup und Gersten zweiwöchentlich. Die Gemeinde setzte sich fast ausschließlich aus Geflüchteten zusammen, lediglich in Handrup lebte „eine bereits vor dem Kriege zugezogene evangelische Familie“.9 Zur Liturgie merkte P. Lorleberg an: „Die Gottesdienstordnung vollzieht sich in loser Anlehnung an die Agende der luth. Landeskirche. Eine strenge Durchführung der hannoverschen Gottesdienstordnung war nicht möglich, da eigentlich alle Voraussetzungen fehlen.“ Beispielsweise seien alle Gemeindeglieder „uniierter Herkunft“ und der sakrale Raum fehle.10
Zum 1. Oktober 1950 richtete das LKA Hannover innerhalb der KG Lingen mehrere Kapellengemeinden ein: Emsbüren, Bawinkel und Wettrup; 1952 folgte Biene-Holthausen.11 Zur KapG Wettrup zählten Bregenbeck, Drope, Espel, Gersten, Handrup, Hestrup, Langen, Nordholte, Rentrop und Ruten, Sitz des Geistlichen war Lengerich.12 Hinsichtlich Verwaltung, Finanzwesen und Kirchenbuchführung waren die vier KapG eigenständig; sie gehörten zwar weiterhin formal zur KG Lingen, waren jedoch „sachlich den Kirchengemeinden gleichgestellt“ (KapG emsländischer Art).13 Seit 1952 war ein gemeinsames Pfarramt mit Sitz in Bawinkel zuständig für die KapG Bawinkel, Biene-Holthausen und Wettrup.14 In den Unterlagen zur Visitation 1957 gab P. Martin Klein (amt. 1955–1959) an, Gottesdienste fänden in der KapG Wettrup jeweils einmal im Monat in Wettrup, Handrup, Gersten und Langen statt.15 Die Liturgie folgte der altpreußischen Agende von 1894.
Da im Gebiet der KapG Wettrup „sämtliche industrielle Produktion fehlt“, war die Gemeinde seit ihrer Gründung stark geschrumpft, sie zählte 1957 noch 132 Gemeindeglieder.16 Eine eigene Kapelle oder ein eigenes Gemeindehaus besaß die Gemeinde nicht. Ein Großteil der Gemeindeglieder zog um nach Brögbern in der KapG Bawinkel, wo das Evangelische Siedlungswerk eine neue Wohnsiedlung errichtete. Zum 1. April 1958 schlossen sich die KapG Wettrup und Bawinkel zusammen.17
Umfang
Wettrup sowie Bregenbeck, Drope, Espel, Gersten, Handrup, Hestrup, Langen, Nordholte, Rentrop und Ruten.
Aufsichtsbezirk
KK Emsland-Bentheim.
Kapellenbau
Kein Kapellengebäude.
Friedhof
Kein gemeindeeigener Friedhof.
Landeskirchliches Archiv Hannover (LkAH)
L 5f Nr. 5, 137 (LSuptur. Osnabrück).
Kirchenbücher
Taufen: ab 1958
Trauungen: ab 1958
Begräbnisse: ab 1958
Kommunikanten: ab 1958
Konfirmationen: ab 1958
Früher siehe Bawinkel.
Literatur
A: Stieglitz, Handbuch, S. 392–393.
B: Festschrift der Gemeinde Wettrup. 1100 Jahre. 890, 1990, hrsg. von der Gemeinde Wettrup, Lingen (Ems) 1990; Walter Kruse: Geschichte der lutherischen Kirchengemeinde zu Lingen-Ems. Aus Anlaß des 225 jähr. Bestehens der Gemeinde zusammengestellt aus den Akten des luth. Pfarrbüros in Lingen, Lingen 1953.
Fußnoten
- Kötzschke, Urbare Werden, S. 37; Casemir/Ohainski, Niedersächsische Orte, S. 45.
- Stieglitz, Handbuch, S. 392.
- Wilfried Ehbrecht (Hg.): Lingen. 975–1975. Zur Genese eines Stadtprofils, Lingen (Ems) 1975, S. 67. Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 22, S. 221 ff. [Digitalisat].
- Vgl. dazu Remling, Konfessionswandel, S. 125 ff.
- Schriever I, S. 244 f.
- Kruse, S. 81; LkAH, L 5f, Nr. 5 (Visitation 1946).
- LkAH, L 5f, Nr. 5 (Visitation 1946). Kruse, S. 77 f.
- LkAH, L 5f, Nr. 5 (Visitation 1946, Bericht des Pastors Lorleberg über seine Tätigkeit in Wettrup, Handrup u. Gersten vom 1.6. bis 15.10.1946).
- LkAH, L 5f, Nr. 5 (Visitation 1946).
- LkAH, L 5f, Nr. 5 (Visitation 1946).
- KABl. 1950, S. 94; KABl. 1952, S. 42.
- LkAH, L 5f, Nr. 137 (Visitation 1957).
- Wilhelm Funke: Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Meppen. 15.11.1931–15.6.1952, Meppen 1961 [Typoskript], S. 16: „Am 1.10.1950 wurden dann selbständige Kapellengemeinden gegründet, sachlich den Kirchengemeinden gleichgestellt, mit eigener Finanzverwaltung und Kirchenbuchführung (diese ab 1.1.1951). […] In den Gesamtgemeinden Papenburg (Kreis Aschendorf), Lingen, Bentheim-Nordhorn wurde die entsprechende Regelung gleichzeitig getroffen.“
- LkAH, L 5f, Nr. 137 (Visitation 1957).
- LkAH, L 5f, Nr. 137 (Visitation 1957): „Wettrup: 13.30 Uhr, Handrup 14.00 Uhr } für beide Orte einmal in Wettrup, einmal in Handrup 14-tägig Gottesdienst. Gersten und Langen 09.00 Uhr. bzw. 14.00 Uhr abwechselnd, 14-tägig.“
- LkAH, L 5f, Nr. 137 (Visitation 1957).
- KABl. 1958, S. 94.