Frühere Gemeinde | KapG der KG Papenburg, Sprengel Ostfriesland-Ems, KK Emsland-Bentheim | KO: Keine Kirchenordnung

Orts- und Kirchengeschichte

Urkundlich ist der Ort im Emsland erstmals als Ladorp im Heberegister des Klosters Corvey erwähnt, das etwa um 1000 entstand.1 Im Jahr 1252 kaufte Bf. Otto II. von Münster (amt. 1247–1259) die Rechte und Besitzungen der Gf. von Ravensberg im Emsland; in der Folgezeit konnten sich die Münsteraner Bischöfe als Landesherren durchsetzen.2 Zusammen mit den Ämtern Vechta (erworben 1252) und Cloppenburg (erworben 1400) bildete das Amt Meppen (bzw. Emsland) das Niederstift Münster.3 Nach den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses fiel die Landesherrschaft über das Amt Emsland 1803 an den Hzg. von Arenberg-Meppen. Im Jahr 1810 annektierte Frankreich das Hzm. Arenberg-Meppen und bis 1813 gehörte Lorup zum Kanton Sögel im Arrondissement Lingen des Département de l’Ems-Supérieur im Kaiserreich Frankreich. 1815 fiel das Emsland an das Kgr. Hannover, der Hzg. von Arenberg-Meppen behielt jedoch zahlreiche Rechte (Standesherrschaft, aufgehoben 1875). Seit 1827 zählte Lorup zum Mediatamt Sögel (1829 umbenannt in Hümmling) des 1826 innerhalb des Kgr. Hannover neugeschaffenen Hzm. Arenberg-Meppen. Mit der Annexion des Kgr. Hannover fiel Lorup 1866 an das Kgr. Preußen. Bei Einführung der Kreisverfassung 1885 kam der Ort zum Kr. Hümmling (1932 Lkr. Aschendorf-Hümmling, 1977 Lkr. Emsland). Seit 1973 gehört Lorup zur Samtgemeinde Werlte. Im Jahr 1823 lebten knapp 720 Menschen in Lorup, 2022 gut 3.295.
Kirchlich gehörte Lorup in vorref. Zeit zunächst zum Kirchspiel Werlte, das sich vermutlich von der Parochie Sögel abgespalten hatte.4 Es ist nicht klar, seit wann Lorup als eigenständige Pfarrei anzusehen ist: In einem Register aus dem Jahr 1456, das die Einnahmen aus dem Türkenzehnten im Bistum Osnabrück auflistet, ist beim Archidiakonat Merzen die Pfründe Lodorpe genannt – ohne den Zusatz Capella, also möglicherweise als Pfarrei.5 In einer Urkunde aus dem Jahr 1509 hingegen wird Lorup als Teil des Kirchspiels Werlte genannt.6 Mit Reiner Bockholt ist 1512 der Name eines Kirchgeschworenen überliefert. 1527 ließ die Gemeinde ihr Kirchengebäude erweitern und 1534 ist erstmals der Name eines Loruper Pfarrers überliefert: Jodokus Hector.7 Während Lorup territorial zum Bm. Münster gehörte, zählte es kirchlich zum Bm. Osnabrück (bis 1667).
Im Jahr 1543 beauftragte der Münsteraner Bf. Franz von Waldeck (amt. 1532–1553), gleichzeitig auch Bf. von Osnabrück und Minden, den Reformator Hermann Bonnus († 1548), im Niederstift die luth. Lehre einzuführen.8 Bonnus präsentierte den niederstiftischen Pastoren vermutlich die von ihm verfasste Kerckenordnung vor de landkercken des stifts Osenbrugge; sein Besuch in Vechta ist belegt (6. Juli 1543), ein Aufenthalt in Meppen wahrscheinlich, aber nicht nachgewiesen.9 Die Abschaffung der Archidiakonatsstruktur scheiterte am Widerstand des Osnabrücker Domkapitels, das den Bischof 1548 zudem zwang, eine Rücknahme der Reformation zuzusichern; allerdings kam es zunächst nicht zu einer Rekatholisierung der niederstiftischen Kirchspiele.10 Die Reformation im Niederstift lässt sich zunächst als eine „Reformation von oben“ beschreiben, die sich später „unten in den Dörfern und Städten“ durchsetzte.11 Der erste namentlich bekannte ev. Geistliche in Lorup war P. Johannes Möring (amt. mindestens 1589–1598), dem sein Sohn P. Bernhard Möring (amt. 1598–1614) nachfolgte.12 Im Jahr 1613 begann unter Bf. Ferdinand I. von Münster (amt. 1612–1650) die Gegenreformation im Niederstift.13 Der Münstersche Generalvikar Johannes Hartmann (amt. 1613–1621) visitierte die Ämter Vechta, Emsland sowie Cloppenburg und bot den ev. Pastoren an zu konvertieren. Blieben sie bei der luth. Lehre, mussten sie ihre Pfarre verlassen, so auch der Loruper P. Möring.14 Er wechselte ins ostfriesische Backemoor.15 Fortan versorgte der kath. Pfarrer von Werlte die Gemeinde Lorup, die 1651 schließlich wieder einen eigenen Geistlichen erhielt. Im Jahr 1660 lebten noch 38 Lutheraner in Lorup.16 Gegen Ende des 17. Jh. war das Emsland wieder weitgehend kath.
Nachdem das Emsland 1815 an das Kgr. Hannover gefallen war, nahm der ev. Anteil an der Bevölkerung langsam zu. Zur ev. Gemeinde Lingen (1728) kamen die Gemeinden Meppen (1842/58) und Papenburg (1859) hinzu. Im Februar 1901 richtete das Konsistorium eine ständige Pfarrkollaboratur zur Unterstützung des Pfarramts Papenburg ein; der Kollaborator war zuständig für die „in den Kreisen Meppen-Hümmling und Aschendorf wohnenden, einer Parochie bis jetzt nicht angeschlossenen, Lutheraner“.17 Vor April 1939 wurde das Gebiet des 1932 aufgelösten Kr. Hümmling, zu dem auch Lorup gehörte, in das Kirchspiel Papenburg eingemeindet.18 Aufgrund des Zuzugs Geflüchteter stieg die Zahl der Gemeindeglieder in der ev.-luth. KG Papenburg in der Nachkriegszeit stark an und lag 1948 bei etwa 9.500. Seinerzeit waren fünf Geistliche in der Gemeinde tätig. Der Ostgeistliche P. Helmut Schwotzer (amt. 1946–1951) hatte seinen Sitz in Lorup und war zusammen mit der „Fürsorgerin“ Ursula Baum mit Sitz in Werlte (hier war ein sechster Pfarrbezirk in Planung) für insgesamt rund 2.660 Gemeindeglieder zuständig, die in folgenden Orten lebten: Lorup (135), Vrees (95), Wehm (39), Ostenwalde (31), Spahn (20), Neuvrees (50), Börger (125), Bockholte (29), Breddenberg (10), Harrenstätte (67), Hilkenbrook (42), Lahn (65), Esterwegen (220), Gehlenberg (88), Wieste (34), Rastdorf (305), Werlte (350) sowie in den Gefängnissen Esterwegen (650) und Börgermoor (300).19 Gottesdienste fanden jeden Sonntag in der Lagerkirche Esterwegen statt und jeweils einmal im Monat in der Gefängniskapelle Börgermoor sowie in Vrees, Börger, Hilkenbrook, Lahn, Estwerwegen, Gehlenberg, Rastdorf, Werlte und Lorup. Als Gottesdienststätten in den Ortschaften dienten die kath. Schulen oder Kirchen. P. Schwotzer folgte in seinen Gottesdiensten der Hannoverschen Liturgie, Fürsorgerin Baum der Liturgie der Altpreußischen Union.
Basierend auf den ländlichen Pfarrbezirken errichtete das LKA Hannover innerhalb des Kirchspiels Papenburg zum 1. Oktober 1950 neben der bestehenden KapG Aschendorf vier weitere KapG. Das Gebiet der KapG Lorup umfasste die Ortschaften Börger, Börgerwald, Breddenberg, Esterwegen, Gehlenberg, Hilkenbrook, Lager VII Esterwegen, Lorup, Neudörpen, Neubörger und Neuvrees.20 Die fünf KapG waren hinsichtlich Kirchenbuchführung (seit 1951), Verwaltung und Finanzwesen eigenständig; sie gehörten zwar weiterhin formal zur KG Papenburg, waren allerdings „praktisch […] völlig unabhängige und selbständige Gemeinden“ (KapG emsländischer Art).21 Nach dem Weggang von P. Schwotzer übernahm P. Paul Weier (amt. 1952–1956) den Pfarrdienst in der KapG Lorup; der Pfarrsitz war „aus praktischen Gründen“ nach Esterwegen verlegt worden.22 In den Unterlagen zur Visitation 1955 gab P. Weier an, dass Gottesdienste alle zwei Wochen in Esterwegen, Börger, Neubörger, Lorup und Gehlenberg stattfänden und alle drei Wochen in Hilkenbrook und Börgerwald. Er feierte die Gottesdienste „nach der von den Vertriebenen und Flüchtlingen mitgebrachten Ordnung der Altpreußischen Union“.23 Die Zahl der Gemeindeglieder lag bei 665, eine eigene Kapelle oder ein eigenes Pfarrhaus besaß die KapG Lorup nicht.
Im Jahr 1955 beabsichtigte der KapV in Esterwegen „einen Kirchsaal mit etwa 100 Plätzen“ zu errichten und hatte bereits einen Bauplatz erworben. Der Meppener Sup. Lothar Stark (amt. 1952–1958) merkte bei der Visitation 1955 allerdings an, die Kapellengemeinde sei „wegen der fehlenden Produktionsstätten Abwanderungsgebiet“.24 Daher solle Anfang 1956 erneut geprüft werden, ob der Bau einer Kapelle sinnvoll sei.
Zum 1. April 1958 begann die Auflösung der KapG Lorup: Das LKA Hannover pfarrte die Orte Börger, Börgerwald und Neubörger in die KapG Sögel um und verlegte den Sitz des Pfarramtes in der KapG Lorup in die KapG Werlte.25 Zum 1. Oktober 1959 ging die verkleinerte KapG Lorup in der KapG Werlte auf.26

Umfang

Bei Gründung umfasste die KapG Lorup die Orte Börger, Börgerwald, Breddenberg, Esterwegen, Gehlenberg, Hilkenbrook, Lager VII Esterwegen, Lorup, Neudörpen, Neubörger und Neuvrees.27 1958 wurden Börger, Börgerwald und Neubörger in die KapG Sögel verlegt.28

Friedhof

Kein gemeindeeigener Friedhof.

Landeskirchliches Archiv Hannover (LkAH)

L 5f Nr. 114, 988 (LSuptur. Osnabrück).

Kirchenbücher

Taufen: ab 1951
Trauungen: ab 1951
Begräbnisse: ab 1951
Kommunikanten: ab 1951
Konfirmationen: ab 1950
Im Übrigen siehe Papenburg.

Literatur

A: Stieglitz, Handbuch, S. 480–481.

B: Franz Grote: Die kirchlichen Verhältnisse in Lorup von ihren Anfängen bis zum Beginn unseres Jahrhunderts, in: Loorper Beldertunscheere. Loruper Heimatgeschichte in Wort und Bild 42 (1999), S. 19–28; Wilhelm Korte: Loruper Heimatgeschichte, in: Loorper Beldertunscheere. Loruper Heimatgeschichte in Wort und Bild 31 (1988), S. 111–146; Matthias Möring: Die Kirche in Lorup zur Zeit der Reformation und Gegenreformation, in: Loorper Beldertunscheere. Loruper Heimatgeschichte in Wort und Bild 42 (1999), S. 32–40.


Fußnoten

  1. Kaminsky, Reichsabtei Corvey, S. 203 (Heberegister, § VIII, Z 1). Casemir/Ohainski, Niedersächsische Orte, S. 41.
  2. Vgl. Kohl, Bistum Münster 7,1, S. 561 ff.
  3. Vgl. Kohl, Bistum Münster 7,1, S. 568 ff. und S. 579 ff.
  4. Vgl. zum Folgenden: Korte, S. 122 ff.; Grote, S. 19 ff.
  5. Kretzschmar, Türkenzehnte, S. 259.
  6. Oldenburgisches UB III, Nr. 200.
  7. Grote, S. 20 (ohne Beleg). Der Name fehlt bei Stieglitz, Handbuch, S. 481.
  8. Vgl. dazu Unger, Niederstift, S. 22 ff.
  9. Unger, Niederstift, S. 28 und S. 40. Text der KO: Sehling, Kirchenordnungen 16. Jh. Bd. 7,1, S. 222 ff. Für einen knappen Überblick zur Reformation in der Region Emsland-Bentheim vgl. auch Westphal, Wandel, S. 21 ff. und Kleiß, Reformation, S. 11 ff.
  10. Unger, Niederstift, S. 45. Vgl. auch Bölsker-Schlicht, Gegenreformation, S. 157: Die kirchlichen Verhältnisse verblieben „in einem konfessionellen Schwebezustand, welcher ein eigentümliches Nebeneinander neuer lutherischer Elemente und alter Formen kirchlicher Praxis aufwies“.
  11. Unger, Niederstift, S. 43 und S. 185.
  12. Stieglitz, Handbuch, S. 481. Vgl. zur Reformationszeit in Lorup auch Möring, S. 34 ff.
  13. Unger, Niederstift, S. 140 ff.; Bölsker-Schlicht, Gegenreformation, S. 159 ff.; Gertken, Wandel, S. 16 ff.
  14. Diepenbrock, Geschichte, S. 341 f.
  15. Korte, S. 144; Reershemius, Predigerdenkmal, S. 385.
  16. Möring, S. 39.
  17. KABl. 1901, S. 12.
  18. LkAH, L 5f, Nr. 52 (Visitation 1939): „Neben dem Kreis Aschendorf mit seinen 41 Ortschaften gehören [sic] jetzt auch der Altkreis Hümmling zur Parochie.“
  19. LkAH, L 5f, Nr. 52 (Visitation 1948).
  20. KABl. 1950, S. 95.
  21. LkAH, L 5f, Nr. 52 (Visitation 1953). Vgl. auch Funke, Meppen, S. 16: „Am 1.10.1950 wurden dann selbständige Kapellengemeinden gegründet, sachlich den Kirchengemeinden gleichgestellt, mit eigener Finanzverwaltung und Kirchenbuchführung (diese ab 1.1.1951). […] In den Gesamtgemeinden Papenburg (Kreis Aschendorf), Lingen, Bentheim-Nordhorn wurde die entsprechende Regelung gleichzeitig getroffen.“
  22. LkAH, L 5f, Nr. 52 (Visitation 1953); LkAH, L 5f, Nr. 988.
  23. LkAH, L 5f, Nr. 114 (Visitation 1955).
  24. LkAH, L 5f, Nr. 114 (Visitation 1955).
  25. KABl. 1958, S. 94.
  26. KABl. 1959, S. 140.
  27. KABl. 1950, S. 95 (irrtümlich „Börderwald“).
  28. KABl. 1958, S. 94.